Frage:
Erneute Schwangerschaft
Sehr geehrte Frau Bader,
im Moment bin ich in Elternzeit, diese endet am 5.5.2021
Ich habe jetzt erfahren, dass ich wieder schwanger bin. ( 8 SSW )
Bei der ersten Schwangerschaft hatte ich sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich im Krankenhaus als Krankenschwester tätig bin.
Im Moment weiß mein Arbeitgeber noch nicht, dass ich erneut schwanger bin .
Ich hatte eigentlich vor gehabt, ab dem 5.5 wieder zu arbeiten, bis zum Zeitpunkt des neuen Mutterschutzes ( 28.8 ), da ich sonst garkeine Geldeinnahme habe.
Ich habe jedoch Angst, dass mein Arbeitgeber mir sagen könnte aufgrund der Schwangerschaft, dass die mich nicht mehr wollen/ oder mich nicht einplanen wegen der Schwangerschaft./ oder dass die noch nicht mit mir gerechnet haben , oder dass ich nicht auf 100% direkt arbeiten kann ( Vollzeit )
Sind die dazu berechtigt ?
Es könnte ja auch sein, dass ich vom Betriebsarzt wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme ( allein wegen COVID-19 ) .
Und ab wann muss ich meinen Arbeitgeber wirklich über die Schwangerschaft informieren?
Ich hoffe Sie können mir helfen
Mit freundlichen Grüßen
Welli
von
Welli67
am 27.02.2021, 00:14
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft
Hallo,
leider schreiben Sie nicht, ob der TZ-Vertrag schon unterzeichnet ist. Wenn ja, erhalten Sie im BV den TZ-Lohn (falls Sie ein BV bekommen).
Wenn nicht müssen Sie überlegen, ob Sie in VZ zur Verfügung stehen - Ihr AG kann Sie ja auch umsetzen, anstelle ein BV auszusprechen. Sonst müssen Sie mit dem AG reden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2021
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft
Ist überhaupt geklärt, dass du ab 5.05 wieder kommst? Mit wie vielen Stunden?
Ansonsten 1. Arbeitstag hingehen wie vereinbar und die Schwangerschaft verkünden.
Im Falle eines BV bekommst du auf jeden Fall dein Geld, wie ohne.
Mitglied inaktiv - 27.02.2021, 09:27
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft
Noch hatte ich garkeine Rücksprache mit meinem Arbeitgeber wann genau die mich einplanen .
Das wollte ich dann morgen machen , nur weiß ich nicht ob ich dann erwähnen soll dass ich schwanger bin oder nicht ...
Ich weiß auch nicht ob sich was ändern würde wenn ich es erst in 1 Monat sage wenn der Plan dann schon quasi steht.
Wenn die mich tatsächlich ab dem 5.5 wieder einplanen dann wäre ich im 5 Monat schwanger und das wäre ja auch komisch wenn ich es beim 1 Arbeitstag sage zumal ich glaube dass ich verpflichtet bin es schon viel vorher zu sagen
Ich frage mich halt ob die auch sagen können :,, sie sind schwanger und können nicht auf 100% arbeiten kommen wir planen sie garnicht ein „
:-( bin irgendwie verzweifelt
von
Welli67
am 28.02.2021, 20:33
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft
Also beschäftigen müssen sie dich. Kommst ja aus der Elternzeit.
Und vorher sagen (also morgen) musst du auch nicht.
Mitglied inaktiv - 28.02.2021, 20:39
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft
Rechtlich ist es so, endet deine EZ lebt dein Vertrag wieder auf. Außer du und dein AG haben bis dahin irgendwas anderes vereinbart, wozu ihr aber beide zustimmen müsst. deine Pflicht ist es auch, theoretisch dann a, 5.5 wieder deine vereinbarte Stelle im vollen Umfang aufnehmen zu können. Mal unabhängig jetzt vom BV. weil auch für dieses musst du diese Voraussetzungen erfüllen. Falls du also am 5.5ten deinen Vertrag so wie er vor dem Mutterschutz bestand wieder erfüllen willst und kannst, dann muss der AG das auch gewährleisten.
Ob es dann ein BV gibt oder nicht ist eine andere Sache. Tut aber gar nichts zur Sache. Weil auch mit diesem musst du jederzeit in der Lage sein von einem Tag auf den nächsten wieder voll zu arbeiten. Den ein BV kann jederzeit enden.
Kannst du den Vertrag nicht erfüllen, weil du zB keine entsprechende Kinderbetreuung hättest, musst du mit dem AG eine Einigung finden.
Was der AG nicht einseitig machen kann, ist hingehen und sagen, wir haben nichts für Sie oder es lohnt nicht, wir brauchen Sie nicht oder nicht in dem Umfang. Da musst du zustimmen.
von
Felica
am 28.02.2021, 22:43
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft
Ich hatte vor meiner ersten Schwangerschaft auf 100% gearbeitet Jahre lang und hoffe dass mir dies auch zusteht wenn ich jetzt nach der Elternzeit wieder arbeiten möchte.
Da ich ja im Krankenhaus arbeite ( eine andere Kollegin ist auch schwanger und sie hat direkt Beschäftigungsverbot bekommen ) hoffe und denke ich dass ich dies auch direkt bekomme .
Falls das so geht könnte ich dann auf 100% mit Beschäftigungsverbot quasi arbeiten bzw mein Lohn bekommen bis zum nächsten Mutterschutz .
Dann bin ich wenigstens die paar Monate finanziell gut abgesichert
von
Welli67
am 28.02.2021, 23:16
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft
Wenn du 100% leisten kannst, kannst du im BV 100% Lohn bekommen
Für Mai und juni...
Im Monat Juli beginnt der Mutterschutz, also fliegt der schon mal raus
Mutterschaftsgeld gibt es dann nach aktuellen Vertrag.
Mitglied inaktiv - 28.02.2021, 23:20
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft
Der Mutterschutz fängt bei mir am 28.8 an .
Ja ich sag es mal so, die würden mich ja nicht mal 1 Tag arbeiten lassen denke ich, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ich mich mit Covid usw anstecken könnte.
Ich hätte zwar eine Betreuung für mein Kind aber müsste diese nicht in Anspruch nehmen wenn das alles so klappt wie ich es mir vorstelle .
Also wenn alles gut geht dann darf ich vertraglich auf 100% arbeiten ab dem 5.5 und bekomme direkt Beschäftigungsverbot bis zum nächsten Mutterschutz.
Mal schauen was daraus wird .
Dankeschön für eure Antworten :-)
von
Welli67
am 28.02.2021, 23:32
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft
Ja sorry verlesen. Monat Juli zählt auch noch dazu.
Kläre erst deinen Start und schweige solange, dass du schwanger bist :-)
Mitglied inaktiv - 01.03.2021, 05:08