Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan mit mit meinem ersten Kind in Elternzeit bis Februar 2014. Beantragt habe ich zwei Jahre. In meinen Elternzeit-Antrag habe ich meinem Wunsch geäußert nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu arbeiten (das wäre jetzt der Februar 2013). Nun bin ich aber erneut schwanger und will meine Teilzeitarbeit um ein halbes Jahr verschieben (ab September 2013), da dann mein Mann in Elternzeit gehen möchte. Geburtstermin Kind 2: Juni 2013 / Elternzeit Ehemann ab Juni 2013. Geplante Teilzeitarbeit ab September 2013. Chef wurde rechtzeitig informiert, das eine Teilzeitarbeit erst ein halbes Jahr später erfolgt Nach nochmaligem Telefonat (diese Woche) mit meinem Chef habe ich nun folgendes Problem: Er hat die Teilzeitarbeit abgelehnt mit der Begründung, das es wirtschaftlich gerade nicht so gut aussieht und er keine Teilzeitkraft benötigt. Nun meine Fragen: Ist die Elternzeit des ersten Kindes mit einer erneuten Schwangerschaft nicht hinfällig? Oder kann die Elternzeit aufgehoben werden? Notfalls müsste ich wieder Vollzeit arbeiten. Darf mein Chef einfach die Teilzeitarbeit ablehnen? Vielen Dank für die Antwort.
von CaBa81 am 13.02.2013, 13:49