Guten Tag Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, da ich wirklich nicht mehr durchblicke. Ich befinde mich zurzeit im 2. Elternzeit-Jahr mit meinem 1. Kind. Ich hatte damals bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt, allerdings angekündigt, dass ich voraussichtlich innerhalb dieser 3 Jahre wieder in Teilzeit einsteigen werde. Ab 1.3.18 fange ich mit 20 Wochenstunden wieder an zu arbeiten. Ich bin nun wieder schwanger, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 22.9.18. Ich frage mich nun, ob es sinnvoll ist, die Elternzeit von Kind 1 abzubrechen, um wieder Mutterschaftsleistungen von meinem Arbeitgeber erhalten zu können. Meine Sorge ist darin begründet, dass ich nicht weiß, ob mein Arbeitgeber in diesem Fall verlangen kann, dass ich wieder meine alte Vollzeitstelle antreten, denn sobald ich nicht mehr in Elternzeit bin, habe ich ja rein rechtlich nicht mehr die Möglichkeit, mich auf eine Teilzeitstelle zu berufen und könnte mir damit ein Eigentor schießen. Es besteht kein neuer Teilzeitvertrag, gültig ist mein alter Vollzeitvertrag, Gehalt usw. werden einfach auf die geringere Stundenzahl herunter gerechnet. Macht es evtl. Sinn, die Elternzeit erst kurz vor Beginn des Mutterschutzes zu beenden, um sowohl in den Genuss der Mutterschaftsleistungen zu kommen als auch sicher zu gehen, dass ich ein Recht auf Teilzeit in Elternzeit habe? Und wenn ich die Elternzeit beende, welchen Betrag müsste mein Arbeitgeber dann ausgleichen? Muss zu meinem alten Vollzeitgehalt aufgestockt werden (also meinem alten Gehalt vor der 1. Schwangerschaft) oder gilt als Basis mein Teilzeitgehalt? Sie sehen, es gibt viele Fragen, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie für mich Licht ins Dunkle bringen könnten. Im Voraus herzlichen Dank und viele liebe Grüße
von only87 am 20.02.2018, 09:31