Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2013 habe ich mein erstes Kind geboren. Elternzeit hab ich für 2 Jahre beim Arbeitgeber eingereicht, mit Option bereits wieder nach einem Jahr in Teilzeit anzufangen. Bei meiner ersten Schwangerschaft erhielt ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund einer Risikoschsangerschaft. Meine Frage ist nun: Sollte ich während der Elternzeit erneut schwanger werden und ein Beschäftigungsverbot erhalten, mit welchen Zahlungen kann ich rechnen? Elterngeld bekomme ich bis Juni 2014. Sollte ich keinen Tag wieder arbeiten, sondern gleich in ein erneutes Beschäftigungsverbot "übergehen", wer ist dann für mich zuständig? Erhalte ich mein altes Vollzeit-Gehalt? Vielen Dank für Ihre Hilfe
von gitta2807 am 30.09.2013, 22:21