Hallo! Mein 1. Kind ist am 10.05.2011 geboren, für das ich zwei Jahre Elternzeit beantragt habe (also bis 09.05.2013). Ohne jeden Grund hat mein Arbeitgeber versucht, mir während der Elternzeit zu kündigen. Er hat auch bereits angekündigt, einen erneuten Kündigungsversuch zu starten, sobald ich wieder komme. Jetzt bin ich erneut schwanger, und der voraussichtliche Geburtstermin ist der 28.06.2013. Ich habe folgendes vor: Ich möchte am 10.05.2013 ganz normal auf meine Vollzeitstelle zurückkehren, ob mein AG will oder nicht. Meines Erachtens habe ich das Recht dazu. Ich muss also nur ungefähr 10 Tage arbeiten, um wieder in Mutterschutz zu gehen. Nun meine Fragen:
1. Muss ich 7 Wochen vor dem 10.05.2013 meinem AG mitteilen, dass ich auf meine Stelle zurückkehre oder muss er selbstverständlich auch ohne meine schriftliche Mitteilung davon ausgehen?
2. Muss ich meinem AG jetzt in der Elternzeit mitteilen, dass ich erneut schwanger bin, oder reicht das am 1. Arbeitstag?
3. Habe ich vollen Anspruch auf das Mutterschutzgeld von KK und AG?
4. Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich davor nur die paar Tage arbeiten war und davor Elternzeit hatte? Bekomme ich dann nur die 300 Euro plus Geschwisterbonus oder werden die Gehälter von vor der ersten Schwangerschaft berechnet?
Das Verhältnis zu meinem AG ist sehr zerrüttet. Mir geht es jetzt nur noch um das bestmögliche Finanzielle für mich!
Vielen Dank für Ihre Antworten!
von
Puppi
am 31.12.2012, 14:19
Antwort auf:
erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit
Hallo,
1. Müssen Sie nicht
2. Sollten Sie jetzt schon schriftlich tun
3. Ja
4. Es werden die letzten 12 Mo vor der Geburt genommen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2013
Antwort auf:
erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit
Hallo und Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Ganz ehlrich ?
Bei so Zuständen in der Arbeit, würde ich ihm jetzt schon die Bestätigung der Schwangerschaft zukommen lassen vom Arzt und die Elternzeit bis zum Tag vorm neuen Mutterschutz verlängern.
Du bekommst das volle Mutterschutzgeld.
Elterngeld wird dann der Mindestsatz plus Geschwisterbonus sein.
Und dann nach der Geburt drei Jahre Elternzeit nehmen und sich einen neuen Job suchen, wenn Du dann wieder arbeiten willst.
So hast die Krankenkasse sicher die 3 Jahre und kannst Dich in Ruhe um Kinder und beruflichen Neuanfang kümmern.
Wegen 10 Tagen würde ich mir das echt nicht antun kurz vor dem Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 31.12.2012, 14:25
Antwort auf:
erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit
Ich würde vom 10.05. bis 16.05. Urlaub machen!
Denn beim EET 28.06. beginnt der Mutterschutz schon am 17.05.
Ab dem 10.05 lebt ja dein Vollzeitvertrag wieder auf. Dir steht dann für Mai bis August noch Urlaub zu.
Macht bei einem Jahresurlaub von 24 Tagen immerhin noch 8 Tage, die du nehmen kannst! Vollbezahlt!
Dann bekommst du (wie bei der Variante mit der Verlängerung des Mutterschutzes) das volle Mutterschaftsgeld.
Fürs Elterngeld ist es egal wie du es machst, es läuft so oder so auf den Mindestsatz mit Geschwisterbonus hinaus.
Ich würde dem AG die Schwangerschaft ca im Febraur bekannt geben. Ebenso wie du mit den Zeiten 10.05. bis 16.05 umgehen möchtest (Urlaub oder EZ-Verlängerung), du anschließend in den Mutterschutz gehst und dann noch Bescheid geben wirst, wann du Elternzeit machen wirst.
Recht neutral formuliert, aber mit genauen Daten.
Damit hast du gute Chancen, die Gelder auch rechtzeitig zu bekommen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 31.12.2012, 15:48