Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe im Oktober 2013 mein erstes Kind bekommen. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit wurde ich damals ins Beschäftigungsverbot geschickt. Insgesamt geht meine Elternzeit bis Ende August 2015. Da wir uns sehr ein zweites Kind wünschen, wollte ich sie fragen, wie sich die finanzielle Situation gestaltet wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde und dies meinem Chef mitteile. Also meine Elternzeit beende und von meinem Frauenarzt erneut in Beschäftigungsverbot geschickt werde.
Erhalte ich erneut mein Gehalt wie vor der ersten Schwangerschaft (durch das Beschäftigungverbot?)
Bekomme ich nach der Geburt des zweiten Kindes erneut die 67 % von meinem eigentlichen Gehalt wie bei meinem ersten Kind?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
von
Michaela8186
am 03.01.2015, 20:43
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit (2 Jahre)
Hallo,
man kann die Elternzeit erst am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2015
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit (2 Jahre)
Das wäre Betrug. Elternzeit zu beenden um ein BV einzureichen.
Ein BV soll Schwangere nicht schlechter stellen, aber nicht um sich zu bereichern.
Einzig zum neuen Mutterschutz ist das vorzeitige Beenden erlaubt.
Seit November zählt bei Dir jeder Monat mit 0€ für ein neues Elterngeld.
Daher empfiehlt es sich erst richtig zu arbeiten und dann schwanger zu werden, wenn ihr auf ein anständiges Elterngeld angewiesen seid.
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2015, 21:04
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit (2 Jahre)
Hallo Sternschnuppe,
im ,,Focus" gibt es einen Artikel wo eine Fachanwältin für Arbeitsrecht schreibt, dass für Frauen die während der Elternzeit schwanger werden es sinnvoll ist ihre Erziehungszeit vorzeitig zu beenden. Bei meiner Fragestellung speziell an Frau Bader handelt es sich weder um Betrug noch um unanständige Machenschaften.
Doch ich denke, wenn Eltern gerne einen geringen Altersabstand zwischen den eigenen Kindern wählen, dann ist es immer wichtig zu wissen was auf sie zukommt.
Netiquette = respektvoller Umgang im Netz
in diesem Sinne
MfG
von
Michaela8186
am 03.01.2015, 23:32
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit (2 Jahre)
Zu Beginn des neuen Mutterschutzes ist dies zulässig.
Du schriebst aber dass Du die Elternzeit beenden willst um ein BV einzureichen. Dies schriebst Du sehr deutlich.
Und das ist und bleibt, ganz freundlich, Betrug.
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2015, 23:42
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit (2 Jahre)
Ich vermute, du meinst diesen hier:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeit-schwanger-in-elternzeit-erziehungszeit-frueher-beenden_aid_958676.html
Auch wenn es im Artikel etwas undeutlich beschrieben ist, genannt wird §16 Absatz 3, Satz 3 BEEG und in dem steht ganz deutlich, dass die EZ nur unterbrochen werden darf, um den MuSchu (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt) in Anspruch zu nehmen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.01.2015, 02:16