Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch bis einschließlich 31.03.2020 in Elternzeit (1,5 Jahre). Nun bin ich erneut schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 20.04.2020, d.h. ich gehe im neuen Jahr 20 Tage arbeiten. Wie verhält es sich nun mit dem Elterngeld? Setzt es sich aus den knapp 3 Wochen Gehalt und mein Gehalt vor der ersten Schwangerschaft zusammen? Oder wie darf ich es berechnen? Vielen lieben Dank im Voraus

von Florecita am 10.10.2019, 18:45



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG von Kind 1 bis zum 14 LM werden ausgeklammert Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2019



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Nein so setzt es sich nicht zusammen. Es zählen wieder die 12 Monate vor Geburt. Das Mutterschaftsgeld wird ausgeklammert. Also der Monat April 20 Und wenn in den Monaten noch Elterngeld bezogen wurde, wird es ausgeklammert bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes. Deshalb hast du einige 0€ Runden drin. Geschwisterbonus gibt es aber ontop. Ausgeklammert bedeutet, dieser Monat fällt raus und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt

Mitglied inaktiv - 10.10.2019, 18:55



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Wann genau ist Kind 1 geboren und wann begann da der Mutterschutz. Sinnvoll wäre auf jeden Fall die letzten beiden Monate EG zu splitten in EG Plus sofern dir das möglich ist, ruf da am besten sofort morgen an bei der EG-Kasse. So hast du 2 Nullrunden weniger beim neuen EG und im besten Falle damit das gleiche EG wie beim ersten Kind oder annähernd. Sonst kann es sich schmerzhaft bemerkbar machen.

von Felica am 10.10.2019, 21:02



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Danke, für die schnellen Antworten. Mein erstes Kind ist am 21.10.18 geboren. Mutterschutz begann ca. 08.09.18.

von Florecita am 11.10.2019, 09:09



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Kind 1 ET 10/18 Kind 2 neuer Mutterschutz in 4/20 April 20 Ausklammerung wg Mutterschutz Neuer Bemessungsgrundlage 4/19-4/20 ..... Ausklammerung bis 10/19 wegen EG bezug .... Alle Monate bis 3/20 sind 0€ Wenn du EG plus gewählt hast, wird sogar bis 12/19 ausgeklammert. Ich hoffe ich hab es so richtig gerechnet

Mitglied inaktiv - 11.10.2019, 12:52



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Mutterschutz für Kind1 wird auch ausgeklammert. Aber splittung auf 14 monate wird nicht mehr möglich sein. Das geht nur für noch nicht ausgezahlte Monate.

von Felica am 11.10.2019, 17:40



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Meiner Meinung nach gilt das folgende: ET Kind 2 im Mai April 20 - Mutterschutz März 20 - Gehalt Februar 20 - 0 € Januar 20 - 0 € Dezember 19 - 0 € November 19 - 0 € Oktober 19 - Ausklammerung September 19 - Ausklammerung August 19 - Ausklammerung Juli 19 - Ausklammerung Juni 19 - Ausklammerung Mai 19 - Ausklammerung April 19 - Ausklammerung März 19 - Ausklammerung Februar 19 - Auzklammerung Januar 19 - Ausklammerung Dezember 18 - Ausklammerung November 18 - Ausklammerung Oktober 18 - Mutterschutz September 18 - Mutterschutz August 18 - Gehalt Juli 18 - Gehalt Juni 18 - Gehalt Mai 18 - Gehalt April 18 - Gehalt März 18 - Gehalt Februar 18 - Gehalt Januar 18- Gehalt Würde also mit 4 Nullrunden und 1mal neues Gehalt und 7 mal Gehalt von vor dem ersten Kind rechnen, Dazu gibt es 10% Geschwisterbonus, mindestens aber 75 € monatlich zum Basis- Elterngeld

von Felica am 11.10.2019, 22:24



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Felica Im Marz ist sie noch in Elternzeit... Also auch 0€ Ich komme auf 5 0€ Runden und der Rest wird von vor Kind 1 ersetzt Wobei die AP nicht schrieb, ob sie während der Elternzeit Teilzeit arbeitet. Dann zählt das natürlich rein

Mitglied inaktiv - 12.10.2019, 09:36



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Ihr seid ja super :-) Ich arbeite nicht Teilzeit während der Elternzeit und erhalte Elterngeld bis einschließlich März 2020. Wenn ich das richtig verstanden habe dann habe ich jetzt Januar, Februar und März Null Runden, da ich bis März20 EG erhalte. Richtig?!

von Florecita am 12.10.2019, 10:45



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Ja wenn du EG plus hast, wird 11/19 und 12/19 ausgeklammert. Jan-märz zählen mit 0€ und April + Mai Ausklammerung wegen Mutterschutz Geschwisterbonus gibt es aber oben drauf

Mitglied inaktiv - 12.10.2019, 10:56



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