Frage:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Liebe Frau Bader,
ich befinde mich noch bis einschließlich 31.03.2020 in Elternzeit (1,5 Jahre). Nun bin ich erneut schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 20.04.2020, d.h. ich gehe im neuen Jahr 20 Tage arbeiten.
Wie verhält es sich nun mit dem Elterngeld? Setzt es sich aus den knapp 3 Wochen Gehalt und mein Gehalt vor der ersten Schwangerschaft zusammen? Oder wie darf ich es berechnen?
Vielen lieben Dank im Voraus
von
Florecita
am 10.10.2019, 18:45
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG von Kind 1 bis zum 14 LM werden ausgeklammert
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
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Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Nein so setzt es sich nicht zusammen. Es zählen wieder die 12 Monate vor Geburt. Das Mutterschaftsgeld wird ausgeklammert. Also der Monat April 20
Und wenn in den Monaten noch Elterngeld bezogen wurde, wird es ausgeklammert bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes.
Deshalb hast du einige 0€ Runden drin. Geschwisterbonus gibt es aber ontop.
Ausgeklammert bedeutet, dieser Monat fällt raus und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt
Mitglied inaktiv - 10.10.2019, 18:55
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Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Wann genau ist Kind 1 geboren und wann begann da der Mutterschutz.
Sinnvoll wäre auf jeden Fall die letzten beiden Monate EG zu splitten in EG Plus sofern dir das möglich ist, ruf da am besten sofort morgen an bei der EG-Kasse. So hast du 2 Nullrunden weniger beim neuen EG und im besten Falle damit das gleiche EG wie beim ersten Kind oder annähernd. Sonst kann es sich schmerzhaft bemerkbar machen.
von
Felica
am 10.10.2019, 21:02
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Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Danke, für die schnellen Antworten.
Mein erstes Kind ist am 21.10.18 geboren. Mutterschutz begann ca. 08.09.18.
von
Florecita
am 11.10.2019, 09:09
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Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Kind 1 ET 10/18
Kind 2 neuer Mutterschutz in 4/20
April 20 Ausklammerung wg Mutterschutz
Neuer Bemessungsgrundlage 4/19-4/20 ..... Ausklammerung bis 10/19 wegen EG bezug .... Alle Monate bis 3/20 sind 0€
Wenn du EG plus gewählt hast, wird sogar bis 12/19 ausgeklammert.
Ich hoffe ich hab es so richtig gerechnet
Mitglied inaktiv - 11.10.2019, 12:52
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Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Mutterschutz für Kind1 wird auch ausgeklammert.
Aber splittung auf 14 monate wird nicht mehr möglich sein. Das geht nur für noch nicht ausgezahlte Monate.
von
Felica
am 11.10.2019, 17:40
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Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Meiner Meinung nach gilt das folgende:
ET Kind 2 im Mai
April 20 - Mutterschutz
März 20 - Gehalt
Februar 20 - 0 €
Januar 20 - 0 €
Dezember 19 - 0 €
November 19 - 0 €
Oktober 19 - Ausklammerung
September 19 - Ausklammerung
August 19 - Ausklammerung
Juli 19 - Ausklammerung
Juni 19 - Ausklammerung
Mai 19 - Ausklammerung
April 19 - Ausklammerung
März 19 - Ausklammerung
Februar 19 - Auzklammerung
Januar 19 - Ausklammerung
Dezember 18 - Ausklammerung
November 18 - Ausklammerung
Oktober 18 - Mutterschutz
September 18 - Mutterschutz
August 18 - Gehalt
Juli 18 - Gehalt
Juni 18 - Gehalt
Mai 18 - Gehalt
April 18 - Gehalt
März 18 - Gehalt
Februar 18 - Gehalt
Januar 18- Gehalt
Würde also mit 4 Nullrunden und 1mal neues Gehalt und 7 mal Gehalt von vor dem ersten Kind rechnen, Dazu gibt es 10% Geschwisterbonus, mindestens aber 75 € monatlich zum Basis- Elterngeld
von
Felica
am 11.10.2019, 22:24
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Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Felica
Im Marz ist sie noch in Elternzeit... Also auch 0€
Ich komme auf 5 0€ Runden und der Rest wird von vor Kind 1 ersetzt
Wobei die AP nicht schrieb, ob sie während der Elternzeit Teilzeit arbeitet. Dann zählt das natürlich rein
Mitglied inaktiv - 12.10.2019, 09:36
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Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Ihr seid ja super :-)
Ich arbeite nicht Teilzeit während der Elternzeit und erhalte Elterngeld bis einschließlich März 2020.
Wenn ich das richtig verstanden habe dann habe ich jetzt Januar, Februar und März Null Runden, da ich bis März20 EG erhalte. Richtig?!
von
Florecita
am 12.10.2019, 10:45
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Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Ja wenn du EG plus hast, wird 11/19 und 12/19 ausgeklammert. Jan-märz zählen mit 0€ und April + Mai Ausklammerung wegen Mutterschutz
Geschwisterbonus gibt es aber oben drauf
Mitglied inaktiv - 12.10.2019, 10:56