Guten Tag,
Ich bin aktuell wieder Schwanger (6ssw) in Elternzeit diese geht bis Ende September 2017 .
Habe seitdem mein Sohn (2) ein Jahr geworden ist auf 40% in Elternzeit gearbeitet .
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich meine Elternzeit vorzeitig kündigen kann, damit ich keine finanziellen Einbüßen bei der Neuberechnung des Elterngeldes für Kind 2 habe ?
Habe vor der ersten Schwangerschaft Vollzeit (unbefristet )gearbeitet .
Werde dieses mal auch ein Beschäftigungsverbot erhalten ( Krankenschwester Gastroenterologie)
Vielen Dank
von
2.0Baby
am 02.06.2017, 12:57
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2017
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Du darfst deine Elternzeit erst zum neuen muterschutz beenden alles andere wäre sozial betrug,seit 2017 ist das mit dem beschätigungsverbot schwieriger der Arbeitgeber muss alles dran setzen das du arbeitest und dir einen posten anbieten der die mutterschaftsregeln einhält, im.langweiligsten fall sortierst du Akten.
Und bevor du sagst das geht in deinem job nicht, mein Mann ist intensiv pfleger da müssen die weiblichen Kollegen jetzt auch bis zum mutterschutz arbeiten.
von
sterntaler82
am 02.06.2017, 13:10
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Vielen Dank für die schnellen Antworten .
Also bei uns im Kh wird sogar seit 2016 ein BV vom Arbeitgeber verteilt,weil er leider auf gewissen Stationen (u.a auch unsere ) nicht mehr gewährleisten kann dass man Morgens alleine auf Station steht. Das ist von Haus zu Haus unterschiedlich denke ich .
Und selbst ein KH Haus kann nichts tun wenn man zb durch Risiko-SS ein Beschäftigungsverbot vom behandelnden Doktor bekommt.
von
2.0Baby
am 02.06.2017, 20:21
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Aber wenn es bei euch im KH auch "sichere" Stationen gibt, müsste der AG dich jetzt auf eine dieser umsetzen um ein BV zu umgehen. Oder dich eben in Schichten einsetzen wo Du nicht alleine bist. Darum geht es eben, der AG muss solche - recht simpel umsetzbare Dinge - erst machen. Nur dann wenn gar nichts geht, darf er ein BV aussprechen.
Ein BV durch den Arzt ist was anderes, aber auch das wird durch die KK immer genauer hinterfragt. Risiko-Schwangerschaft ist zB keine Begründung für ein BV, da muss mehr sein.
Mitglied inaktiv - 02.06.2017, 21:27
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Das Gesetz wurde 2017 verschärft, seit dem schauen die Krankenkassen sehr genau warumein bv ausgestellt wurde, auch von Ärzten.
Für die meisten sachen ist halt eher eine krankschreibung der richtige Weg.
Klar kannst du die eine sein wo das bv der richtige Weg ist, kann ich nicht beurteilen. Aber sicher dich ab viele Frauen mussten ihr Geld vom bv auch schon an doe kassen zurück zahlen.
Und glaube mir ich gönne jeder Frau ihr berechtigtes bv , ich habe dir nur mögliche allgemeine Konsequenzen genannt.
von
sterntaler82
am 02.06.2017, 21:42