Sehr geehrte Frau Bader,
2015 habe ich meinen Sohn entbunden und habe nach Beendigung des Mutterschutzes Elternzeit (bis 2018) in Anspruch genommen.
Rückblickend muss der Vollständigkeit halber noch erwähnt werden, dass mir meine Frauenärztin seit Beginn der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilt hatte. Dieses würde aufgrund meines Berufes und den damit zusammenhängenden Risiken auch bei einer erneuten Schwangerschaft zum Tragen kommen.
Da die Elternzeit bekanntermaßen zur Inanspruchnahme eines erneuten Mutterschutzes vorzeitig beendet werden kann, frage ich mich nun, ob man in diesem Fall auch wieder in den Genuss eines Beschäftigungsverbotes und den damit verbundenen Bezügen kommt, oder ob diese Regelung erst ab Beginn des Mutterschutzes in Kraft tritt und man bis dahin den Status Elternzeit beibehält?
von
MathildaL
am 07.01.2017, 00:47
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
das geht erst zum Beginn des Mutterschutzes
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Frauenärzte sind nur für individuelle Beschäftigungsverbote zuständig, die aufgrund von schwangerschaftsbedingten Beschwerden nötig sind. Sie sind nicht befugt, über die Arbeitsbedingungen zu entscheiden. Das liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers. Das ist also in deiner ersten Schwangerschaft gründlich falsch gelaufen.
Mit dem neuen Mutterschutzrecht 2017 wird das noch strenger gehandhabt. Der Arbeitgeber muss bei gefährdenden Arbeitsbedingungen alle Möglichkeiten zur Umsetzung usw. ausschöpfen, bevor er eine Schwangere freistellen darf.
Die Fragen erübrigen sich aber, da man keinesfalls die Elternzeit beenden kann, um in ein Beschäftigungsverbot überzuwechseln. Das geht nur zu Beginn der Mutterschutzfrist.
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 08:45