Hallo Frau Bader. Zur Zeit befinde ich mich in meiner 1jährigen Elternzeit die am 3.August 2014 endet. Mein Partner und ich planen unser 2.Kind. Nun meine Frage. Wenn ich jetzt in der Elternzeit noch Schwanger werde und im August ein Beschäftigungsverbot bekomme (weil ich Schwanger in meinem Beruf nicht arbeiten kann). Also dann im August nicht wieder Arbeite wie verhält es sich dann mit dem Geld. Bekomme ich im Beschäftigungsverbot trotzdem mein volles Gehalt auch wenn ich nicht arbeite oder bekomme ich dann den Mindessatz? Und wie rechnet es sich dann mit dem Geld in der Elternzeit? Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert geschrieben. Vielen Dank schon mal
von franzi587 am 06.06.2014, 10:34