Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin völlig überfordert mit der Situation. Wir haben folgendes Problem.
Meine Frau ist gerade mit dem zweiten Kind schwanger und es kommt laut Termin am 21.8, dass heißt, sie wäre schon seit 2 Wochen im Mutterschutz.
Wir haben aber ihrem Arbeitgeber noch gar nicht bescheid gegeben, dass sie überhaupt schwanger ist. Wir sind aus beruflichen Gründe inzwischen auch weggezogen und meine Frau wird auch bei ihrem alten Arbeitgeber nie wieder anfangen. Das haben wir allerdings dem Arbeitgeber auch noch nicht mitgeteilt. Wie sollen wir nun vorgehen? Wir dachten, dass sie jetzt wieder 3 Jahre in Elternzeit geht und danach dann kündigt. Geht das? Und muss ich die alte Elternzeit beenden, damit die neue wirksam wird oder wie funktioniert das?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe
von
Bambam1186
am 20.07.2014, 20:29
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit+Mutterschutz schon erreicht+Umzug
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2014
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit+Mutterschutz schon erreicht+Umzug
Aktuelle Elternzeit sofort beenden, dann bekommt sie noch das Mutterschutzgeld ab jetzt bis zum Ende des Mutterschutzes.
Nach der Geburt die Elternzeit für Kind 2 angeben. Kann sie ja auch nur 2 Jahre nehmen und dann 3 Monate vor Ende kündigen.
Wie das Leben spielen kann wissen wir alle. Vielleicht geht ihr doch zurück, dann hat sie den Job sicher.
Dass ihr umgezogen seid spielt da keine Rolle, wie sie zur Arbeit gekommen wäre wäre ihre Sache gewesen und ändert nichts am Recht.
Es gibt kein Gesetz dass man nur entsprechende Kilometer vom Arbeitgeber wegwohnen darf.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2014, 22:30