Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit beschäftigt mich folgende Arbeitssitustion: Ich befinde mich zur Zeit in meinem 3 Elternzeitjahr und arbeite in diesem mit 20 Stunden Teilzeit. Mein Teilzeitvertrag endet Anfang November und es würde mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft treten. Nun bekam ich letzte Woche einen Anruf der Personalabteilung, die fragte ob ich schon wisse ob ich nach der Elternzeit wieder voll einsteige, da sie dann entsprechend die Verträge ändern müsste. Mir stellt sich nun die Frage wie früh muss ich dem Arbeitgeber meine Entscheidung mitteilen? Intern steht es schon fest das ich erstmal bei den 20 Stunden bleiben möchte. Nun planen wir ein zweites Kind und ich würde wohl ein erneutes Beschäftigungsverbot während derrSchwangerschaft erhalten. Würde ich im Falle einer Schwangerschaft vom Teilzeitvertrag wieder zurück treten können sofern dieser noch nicht in Kraft getreten ist? Ich stehe mich natürlich besser mit dem Vollzeitgehalt während des Beschäftigungsverbotes. Vielleicht können sie mir etwas weiterhelfen. Danke im Voraus.....
von Atti am 21.06.2015, 22:20