Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

Guten Tag, Ich habe eine Frage. Ich bin für 2 Jahre in Elternzeit.  Davor war ich im Beschäftigungsverbot das man in meinem Job automatisch vom Arbeitgeber bekommt. Da ich gerne noch ein zweites Kind hätte stellt sich mir folgende Frage. Wenn ich zum Ende der Elternzeit wieder schwanger werde, komme ich ja automatisch wieder in ein Beschäftigungsverbot. Bekomme ich dann wieder mein volles Gehalt vom Arbeitgeber also nach der Elternzeit und vor dem Mutterschutz?  Oder muss ich dafür erstmal gearbeitet haben? Würde ich dann gar kein Gelb bekommen? Und wie sieht es dann mit dem neuen Elterngeld aus. Wird dann das Elterngeld dazu gerechnet? Oder nur das Gehalt bzw  das was ich vor der jetzigen Elternzeit bekommen habe? Ich möchte nicht so erscheinen als wenn ich es nur auf das Geld abgesehen habe. Ich arbeite schon lange und gerne in meinem Betrieb und habe vor dort auch wieder zu arbeiten. Nur wäre es für das Kollegium sehr blöd und schwierig wenn die Schwangerschaftsvertretung gehen würde, nur damit ich für ein paar Monate wieder komme um dann wieder von heute auf morgen wegzufalle weil ich schwanger bin. Ich weiß selber wie aufgeschmissen man dann als Team ist. Außerdem wünsche ich mir sehr einen nicht allzu großen Altersunterschied. Ich bedanke mich schonmal herzlich. Freundliche Grüße Vanessa

von Vaiana. am 11.12.2020, 14:34



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

Hallo, zum Ende der EZ müssen Sie sich überlegt haben, ob und in welchem Rahmen Sie dem AG zur Verfügung stehen. Das heißt also, in welchem Umfang das Kind fremdbetreut wird. Dem entsprechend müssen Sie evtl. TZ beantragen. Wenn Sie VZ arbeiten wollen, bekommen Sie ab dem ersten Tag nach der EZ wieder den alten Lohn - auch bei einem BV. Sie können aber nicht auf das BV vertrauen und VZ laufen lassen, auch wenn Sie nur TZ arbeiten können, da der Ag Sie ja theoretisch umsetzen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2020



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

Dein Kind muss betreut sein, sonst kannst Du das vergessen. BV gibt es nur, wenn Du tatsächlich arbeiten könntest. Ist das der Fall, dann ist es als würdest Du zur Arbeit antreten und Du bekommst den entsprechenden Lohn für die Stundenanzahl, die verabredet ist und Kinderbetreuung existiert. Das Elterngeld berechnet sich entsprechend nach den letzten 12 verdienten Monaten vor Geburt des zweiten Kindes.

von Port am 11.12.2020, 14:39



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

Das gleiche Elterngeld gibt es wenn das ältere Kind 14/15 Monate alt wenn das nächste geboren wird. Längstens 14 Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert plus die Monate mit Mutterschaftsgeld. Jeder Monat später schmälert das neue Elterngeld Massgeblich sind ja wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Ist da Elterngeld, werden die Monate ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Bist du erst schwanger zum Ende der EZ, dann musst du erstmal arbeiten wenn die EZ geendet hat. Ob dann ein BV folgt, weiss man ja nicht. Im Fall das es ein BV gibt, gilt es dann ab 1. Tag nach EZ und in dem Umfang wie du arbeiten kannst. Ist es vollzeit dann so, ist es nur teilzeit dann danach.

Mitglied inaktiv - 11.12.2020, 14:44



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

Das verstehe ich leider nicht genau. Wird geprüft ob eine Kinderbetreeung da ist. Wäre es ausreichend wenn der Opa dies übernehmen würde? Nehmen wir mal an meine Elternzeit geht bis zum 31.12.2021. Ich werde aber im September schwanger und melde dies meinen Arbeitgeber. Dann wäre ich ja ab dem 1.1.2022 im Beschäftigungsverbot oder? (das ist zwangsläufig so - bei uns darf keiner schwanger Arbeiten und es kann auch niemand versetzt werden z.b. ins Büro oder so). Würde ich dann bis März Gehalt bekommen und danach Mutterschaftsgeld? Und würden dann die 5 Monate plus 7 Monate Elterngeld für das neue Elterngeld berechnet werden? Oder dann die 5 Monate plus das Gehalt der letzten 7 Monate vor dem jetzigen Elterngeldbezug?

von Vaiana. am 11.12.2020, 15:23



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von wem ist egal. und ja, das kann geprüft werden. du kannst nicht vollzeit vereinbaren und mit dem bv rechnen, das kind ist aber nicht so betreut, wenn du eine FG hast musst du sofort SO wie vereinbart arbeiten. von daher muss das zusammen passen.

von mellomania am 11.12.2020, 15:56



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

Wann ist dein erstes Kind geboren. Mit aktuellen Daten lässt sich besser raten. Sagen wir mal so, das Kind muss ja auch betreut werden, wenn du nach Ende der Elternzeit nicht schwanger bist. Und Oma/Opa/Tante etc reicht.

Mitglied inaktiv - 11.12.2020, 15:58



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Hallo, Nehmen wir die Daten aus deinem Beispiel. EZ Ende 31.12., Lohn von Januar bis März, dann Mutterschutz. Die Monate, in denen du nur Lohn bekommst, zählen für die EG Berechnung. Der Monat in der Mutterschutz beginnt zählt nicht mit. Die Monate vorher gehen mit 0 in die Berechnung ein, da du 2 Jahre in Elternzeit warst. LG luvi

von luvi am 11.12.2020, 16:39



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

Kinderbetreuung wäre da. Das wäre nicht das Problem. Das mit der Vollzeitstelle im Falle einer FG, da hast du natürlich Recht. Darüber habe ich noch nicht nachgedacht. Mein Kind ist am 2. Juni 2020 geboren. Es ist jetzt auch nicht mein endgültiger Plan. Ich möchte nur informiert sein, wie es aussehen würde wenn ich wirklich noch in der Elternzeit schwanger werde. Ein anderer Plan wäre die Elternzeit zu verlängern, ohne Elterngeld, das ist mir schon klar. Mein kleiner ist noch so klein und ich muss erstmal schauen wie wir uns dann so fühlen. Wir haben nur darüber nachgedacht wie es weiter geht und ich möchte gut informiert sein. Beim Arbeitgeber nachzufragen erscheint mir sehr frech. Wenn das Elterngeld als 0 Monate eingerechnet werden, heißt das dann das nur 3 Monate gehalt berechnet werden würden? Also würde ich das Minimum also 300 Euro Elterngeld bekommen? Meiner Recherche nach wird dann das Gehalt vor der ersten Elternzeit mit eingerechnet. Ich habe auf einer Seite folgendes gelesen: Falls Sie im 12-monatigen Bemessungszeitraum für das ältere Kind Elterngeld bezogen haben, gilt dies nicht als Erwerbseinkommen und die betreffenden Monate werden bei der Berechnung übersprungen. Festgelegt ist dieser Sachverhalt in § 2b Abs 1 Nr 1 des Budeselterngeld und Elternzeitgesetz. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich in diesem Fall in die Vergangenheit und so kann unter Umständen das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes in die Berechnung für das nächste Kind einfließen. Für mache Paare, die ihre Kinder sehr kurz nacheinander bekommen, kann das heißen, dass das Elterngeld bei beiden Kindern gleich oder ähnlich hoch ausfällt. Weiß denn jemand wie das aussieht mit dem Beschäftigungsverbot. Muss ich dafür vorher mindestens einen Tag oder eine bestimmte Zeit gearbeitet haben? Oder ist mein Arbeitgeber verpflichtet zu zahlen bzw. Bekommt er das ja von der KK wieder, wenn ich in der jetzigen Elternzeit schwanger werde und dann also gar nicht vorher arbeite? Hat da jemand Erfahrungen?

von Vaiana. am 12.12.2020, 21:13



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

ET Kind 1 ist 6/20 Damit EG bis 5/21....Elternzeit 2 Jahre bis 6/21 Anders erklärt. Beim Kind 2 werden wieder auf die (12 Monate vor Mutterschutz geschaut.... Ist da Elterngeld wird dieser Monat ausgeklammert. Monate mit Mutterschaftsgeld auch Beachte... Monate mit Elterngeld werden nur bis zum 12. Lebensmonat bei Basis EG bzw 14. Lebensmonat bei EG plus ausgeklammert Deshalb das gleiche Elterngeld gibt es wenn Kind 1 16 Monate alt wenn Kind 2 kommt --- alle Monate werden ausgeklammert Wird Kind 2 geboren und Kind 1 ist 18 Monate alt sind Monate ohne Einkommen dabei ausser man arbeitet

Mitglied inaktiv - 12.12.2020, 21:37



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

Vielen vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten! :)

von Vaiana. am 12.12.2020, 23:14



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft Ende der Elternzeit / Beschäftigungsverbot?

Du kommst am ersten Tag nach der EZ und verkündigst die Schwangerschaft. Dann läuft je wieder die Gefährdungsbeurteilung und bei nicht Mutterschutzgerechter Arbeit stellt dein AG das BV aus. Dazu musst du keinen Tag vorher gearbeitet haben.

Mitglied inaktiv - 13.12.2020, 08:57



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