Hallo Frau Bader, Ich habe es leider noch nicht so ganz verstanden wieviel Elterngeld ich bei einer erneuten Schwangerschaft erhalte. Mein Sohn wurde im März 17 geboren. Ich habe 1.5 Jahr Elternzeit beantragt (muss also im September 18 wieder los). Mein Elterngeld habe ich wie folgt gesplittet 6 Monate volles Elterngeld in Höhe von 900€ (sind ja eigentlich nur 4 Monate, wegen dem Muschu nach der Schwangerschaft) und die restlichen 12 Monate die Hälfte in Höhe von 450€. Wieviel Elterngeld steht mir zu wenn ich zum September 18 hin (wenn ich eigentlich wieder arbeiten gehen würde), wieder in den Muschu verschwinde (erneute Schwangerschaft)? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und beste Grüße Cleo
von Cleo83 am 16.07.2017, 19:03