Erneute Schwangerschaft - Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft - Elterngeld

Hallo Frau Bader, Ich habe es leider noch nicht so ganz verstanden wieviel Elterngeld ich bei einer erneuten Schwangerschaft erhalte. Mein Sohn wurde im März 17 geboren. Ich habe 1.5 Jahr Elternzeit beantragt (muss also im September 18 wieder los). Mein Elterngeld habe ich wie folgt gesplittet 6 Monate volles Elterngeld in Höhe von 900€ (sind ja eigentlich nur 4 Monate, wegen dem Muschu nach der Schwangerschaft) und die restlichen 12 Monate die Hälfte in Höhe von 450€. Wieviel Elterngeld steht mir zu wenn ich zum September 18 hin (wenn ich eigentlich wieder arbeiten gehen würde), wieder in den Muschu verschwinde (erneute Schwangerschaft)? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und beste Grüße Cleo

von Cleo83 am 16.07.2017, 19:03



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft - Elterngeld

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG u EG bis zum 14 LM Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2017



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft - Elterngeld

Alles ab dem ersten Geb. geht mit 0€ in die neue Berechnung. Hieße dann etwa 6x altes Gehalt plus 6x 0 geteilt durch 12 sind dann das wovon Du 65% Elterngekd bekommst.

von Sternenschnuppe am 16.07.2017, 19:20



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