Erneute Entbindung im ersten Jahr EZ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Entbindung im ersten Jahr EZ

Sehr geehrte Frau Bader, Viele Fragen konnte ich hier über das Forum bereits klären (EG Berechnung, Anspruch Mutterschutz(Geld) ). Nun aber noch eine Frage zu meinem speziellen Fall. Unsere Tochter wurde am 12.3.14 geboren. Ein Jahr EZ hab ich beantragt. Nun bin ich mit Kind Nummer zwei schwanger und der ET ist der 22.03.15. das heißt Muschu beginnt Anfang Februar. Zu der Zeit würde ich aber ja noch EG beziehen. Wie ist das nun. Muss ich der EG Stelle den neuen ET mitteilen und auch dort die EZ kündigen, damit sie nicht mehr zahlen, oder wird der Rest von ca einem Monat EG dann im Anschluss an Kind zwei gezahlt? Vielen Dank schon einmal im Voraus.

von Eulenmami14 am 09.11.2014, 20:32



Antwort auf: Erneute Entbindung im ersten Jahr EZ

Der verfällt dann, weil Du die Elternzeit dann ja beendest und das höhere Mutterschutzgeld bekommst. Aber Dein Mann könnte mehr Partnermonate nehmen und somit übernimmt er dann Deinen. Wenn das finanziell für Euch passt? Dann ist er drei Monate Zuhause für Kind 1, hat frei bei der Geburt von Kind 2 und kann dann noch irgendwann die Partnermonate für Kind 2 nehmen.

von Sternenschnuppe am 09.11.2014, 21:47



Antwort auf: Erneute Entbindung im ersten Jahr EZ

Er war bei unserer Tochter schon zwei Monate zuhause. Also könnte er einen nochmal von mir übernehmen. Okay dann besprechen wir das. Aber ich muss dann folglich die EG Stelle quasi mit einer Kopie des Schreibens an meinen AG informieren?

von Eulenmami14 am 09.11.2014, 22:10



Antwort auf: Erneute Entbindung im ersten Jahr EZ

Genau. Schicke denen das in Kopie. Aber, fällt mir gerade ein, beende Deine Elternzeit passend zum Ende eines Lebensmonates. Sonst musst Du das Elterngeld zurückzahlen für den Monat, da man nur volle Monate nehmen kann. Also die erste ist geboren am 12.3. ? Dann beendest Du am besten zum 11. Februar Deine Elternzeit und nimmst ab 12.. Februar erst Mutterschaftsgekd. So hast Du den Lebensmonat voll.

von Sternenschnuppe am 10.11.2014, 07:06



Antwort auf: Erneute Entbindung im ersten Jahr EZ

Aber dann wird es doch wieder problematisch mit dem mitterschutzgeld. Bekomme ja von FA die Bescheinigung die ich für die KK ausfüllen muss und die läuft ja dann nicht ab dem 13.02. sondern schon eher. Oder ist das Wurscht dass es dann mit dem falschen Datum ausgestellt wurde. Der AG weiß ja bescheid denn er bekommt ja nur mein schreiben aber die kK informiert ihn ja und das ist dann die Frage wenn ich freiwillig auf die paar Tage Mutterschutz "verzichte" ob mein kompletter Anspruch dann nicht verloren geht.

von Eulenmami14 am 10.11.2014, 10:25



Antwort auf: Erneute Entbindung im ersten Jahr EZ

Nein, das geht er nicht. Der Mutterschutz vor der Geburt ist ja freiwillig. Du kannst also auch später damit starten. Ab dem Zeitpunkt bekommst Du dann auch erst Mutterschutzgeld. Angenommen Dein Mutterschutz staetet am 05.02. , dann würdest Du den Elterngeldmonat vom 12.01.-11.02. ja nicht voll bekommen. Und Elterngeld gibt es nur für volle Lebensmonate. Da wäre der Verlust mehr als das Mutterschutzgeld vom 05.02.-11..02.

von Sternenschnuppe am 10.11.2014, 11:08



Antwort auf: Erneute Entbindung im ersten Jahr EZ

Danke dir aber wie die KK das dann verstehen soll weiß ich noch nicht ;) Werde mal versuchen da in der Zentrale jemanden dazu befragen zu können. Vllt geht es ja auch so dass ich meinem FA dann mitteile dass ich auf 4 Tage Mutterschutz verzichte und er stellt diesen Schein anstatt auf den 08.02.15 auf den 12.02.15 aus. Vllt weiß Frau Bader da ja auch genaues, weil es so einen Fall schon einmal gab. Aber du hast recht wegen vier Tagen Mutterschutzgeld einen Monat Elterngeld zu verlieren wäre ziemlich blöd. Vielen Dank schonmal für den Hinweis :)

von Eulenmami14 am 10.11.2014, 11:50



Antwort auf: Erneute Entbindung im ersten Jahr EZ

soweit ich weiß meldet der AG das der Krankenkasse, da bekommt er ja das Geld wieder im Mutterschutz. Der FA wird nix ändern, denn der ET stimmt ja. Kannst es einreichen und dann schreiben dass Du Deine Elternzeit zum 11. Februar beendest. Je nach Verhältnis zum Arbeitgeber würde ich einfach anrufen und es erklären und dann schriftlich nachreichen. Nicht dass die denken Du hast Dich verschrieben.

von Sternenschnuppe am 10.11.2014, 13:08



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