Hallo Frau Bader,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit Elterngeldbezug (Beamtin), mein erstes Kind ist in Jan. 2012 geboren, ich würde gern wissen wie die Zahlung des Elterngeldes bei einem zweiten Kind berechnet wird. Käme das Kind im Feb. 2013 zur Welt, würde die Mutterschutzzeit an die Elternzeit anschließen und ich würde nicht mehr dazwischen arbeiten. Ist die Bemessungsgrundlage dann das Gehalt aus der Arbeitszeit von vor dem ersten Kind? Und wenn ich zwischendurch einige Monate arbeiten ginge, (z.B. Entbindungstermin Juni) würden dann die Monate bis zur Entbindung berechnet (also 6) und die fehlenden Monate(6) aus der Zeit von vor der Geburt des ersten Kindes hinzugezogen? Ich hoffe ich konnte die Frage verständlich stellen
und verbleibe mit herzlichem Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Viele Grüße
von
1302jenny
am 05.06.2012, 20:00
Antwort auf:
erneut schwanger während Elterngeldbezug
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2012
Antwort auf:
erneut schwanger während Elterngeldbezug
Mit den Daten (Geb Kind 1 Ja 2012 und Geb Kind 2 Feb 13) würden folgende Monate zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen:
Feb 13 - nein, wg Geburt
Jan 13 - nein, wg Elterngeld
bis Apr 12 - nein wg Elterngeld
Mrz 12 - ja, wg Bezüge
Feb 12 - ja, wg Bezüge
bis Apr 11!
Bei Geb im Juni wäre das
Jun 13 - nein, wg Geburt
Mai 13 - ja, wg Bezüge (1)
Apr 13 - ja (2)
Mrz 13 - ja (3)
Feb 13 - ja (4)
Jan 13 - nein, wg Elterngeld
bis Apr 12
Mrz 12 - ja wg Bezüge (5)
...
Aug 11 - ja (12)
Es sind also 5 Monate mit neuem Einkommen bzw "MuSchu-Geld" und 7 Monate mit altem Einkommen (MuSchuGeld)
Endet die Elternzeit vor bzw zum Beginn des neuen Mutterschutzes bekommst du übrigens wieder die vollen Bezüge (MuSchuGeld) wie damals.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.06.2012, 00:01