Erneut schwanger während Elterngeld/Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut schwanger während Elterngeld/Elternzeit

Ich habe folgende Situation: Meine Tochter ist im November 2015 geboren. Bis zum 7. Lebensmonat beziehe ich volles Elterngeld, ab dem 8. Lebensmonat werde ich wieder 16 Stunden pro Woche arbeiten und beziehe daher Elterngeld Plus. Mein Arbeitgeber will nun die Reduzierung auf 16 Stunden nicht auf die Elternzeit reduzieren, sondern meine bisherigen Vollzeit-Arbeitsvertrag ändern. Da ich auch nach der Elternzeit nicht vorhabe, wieder voll zu arbeiten, wäre das für mich soweit akzeptabel. Mir stellt sich nun allerdings die Frage, ob ich nicht doch Nachteile dadurch habe. 1. Wenn ich während des Elterngeld-Bezugs wieder schwanger werden würde, woraus berechnet sich dann das neue Elterngeld? Wird hier vom neuen Arbeitsvertrag mit 16 Stunden ausgegangen? Oder werden die letzten Monate vor EG-Bezug herangezogen? Spielt es eine Rolle, ob der Teilzeitvertrag auf die Elternzeit befristet ist, bzw. der Vollzeitvertrag geändert wurde? 2. Wenn ich wahrend der Elternzeit wieder schwanger werden würde, könnte ich die EZ ja vorzeitig beenden und hätte dadurch wieder Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld. Hat eine Änderung meines Vollzeitarbeitsvertrages auf 16 Stunden (ohne Befristung) zufolge, dass ich dann auch das Mutterschaftsgeld nur noch aus dem Teilgehalt bekomme? Oder werden auch hier die Monate vor der Elternzeit zugrunde gelegt? 3. Wäre es möglich die einen Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag zu machen, der besagt, dass ich während der Elternzeit auf 16 Stunden reduziede und gleichzeitig einen zweiten Nachtrag, dass ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag im Anschluss an die Elternzeit auf 16 Stunden reduziere? Ich hoffe, sie können meinen Schilderungen folgen!

von MaRo am 16.02.2016, 19:24



Antwort auf: Erneut schwanger während Elterngeld/Elternzeit

Hallo, wie lange haben Sie denn EZ beantragt? 1. In jedem Fall bekommen Sie hier EG nach dem Verdienst der letzten 12 Mo. - Monate mit Basis-EG u MG werden ausgeklammert 2. Ja, wenn das der vertrag auch ohne EZ ist 3. Wozu? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2016



Antwort auf: Erneut schwanger während Elterngeld/Elternzeit

1) Das neue EG berechnet sich danach, was Du tatsächlich gearbeitet und bekommen hast. Ob das als TZ in EZ ist oder als normale TZ ist dabei unerheblich. Es werden ja die zurückliegenden 12 Monate vor Mutterschutz betrachtet. Wenn Du natürlich in den Monaten nach der EZ und vor dem neuen Mutterschutz dann in die Vollzeit zurückgehen würdest, erhöht das im Gegensatz zu seinem geänderten Vertrag auf TZ selbstverständlich dein neues EG. 2) Wenn der normale Vertrag reduziert wird, ist das ja dein "volles" Gehalt dann, d.h. im neuen Mutterschutz bekommst Du auch nur das TZ-Gehalt. Der alte Vertrag existiert dann ja nicht mehr. Hier ist es deutlich besser, den Vertrag nicht zu ändern. 3) Warum willst Du Dich jetzt für nach die EZ festlegen? Wie weit ist das in der Zukunft? Ich persönlich bin immer der Meinung, das kann man dann machen, wenn es soweit ist. Wenn Du TZ in EZ arbeitest, hast Du immer noch ein Recht auf deinen Vollzeitvertrag und vielleicht stellst Du wenn es soweit ist fest, dass Du das dann auch wieder machen willst. Reduzieren kannst Du dann immer noch. Eine Begrenzung der Vertragsänderungen gibt es nicht. Sobald sie unterschrieben ist, ist sie halt gültig. Ich nehme an, Du bist noch mindestens bis November im EZ, bis Dein EG ausläuft. Du kannst auch ohne EG noch in EZ sein und TZ arbeiten. Wenn du planst demnächst wieder schwanger zu werden, würde ich ggf. mindestens 2 Jahre EZ beantragen und für die Zeit ab dem ohnehin geplanten Zeitpunkt durchgehend TZ in EZ beantragen. Dann hast Du deine 16 h und falls Du wieder schwanger wirst, kannst Du zum nächsten Mutterschutz die EZ beenden und volles Gehalt im Mutterschutz bekommen. Den Rest der EZ, die du dann nicht genutzt hast, kannst Du auf später übertragen lassen. Bedenken solltest Du auch, wenn Du TZ in EZ machst hast Du weiterhin Kündigungsschutz. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 17.02.2016, 12:01



Antwort auf: Erneut schwanger während Elterngeld/Elternzeit

Mein AG bietet mir eine Stelle mit 16 Wochenstunden an, die ich sehr gerne machen würde. Voraussetzung ist allerdings (damit er Planungssicherheit hat), dass ich nach der Elternzeit weiterhin 16 Stunden arbeite und nicht mehr. Wenn ich ablehne, kann ich trotzdem 16 Stunden arbeiten, aber in einer Position, die mir nicht gefällt... Bei deiner Antwort zur ersten Frage habe ich Zweifel. Wird man während des Bezuges von Eterngeld wieder ss, werden diese Monate bei der Neuberechnung des EGs doch ausgeklammert. Das müsste doch auch gelten, wenn ich währenddessen TZ arbeite, oder nicht. Sonst schneiden sich ja alle EG-PLUS-Bezieher ins eigene Fleisch?

von MaRo am 17.02.2016, 12:19



Antwort auf: Erneut schwanger während Elterngeld/Elternzeit

EGPlus bezieher laufen in der Regel in die Falle, dass sie denken, alle Monate, in denen irgendwie EG gezahlt wird, würden ausgeklammert werden. Dem ist aber nicht so. Es werden ausschließlich Monate ausgeklammert, in denen man normales EG bezieht bzw. halt die erste Hälfte der EGPlus Monate (Basismonate). Der Zeitraum, der ausgeklammert wird, ist so immer gleich lang, egal on du EG oder EGPlus nimmst. Für alle anderen Monate gilt halt, du bekommst das angerechnet, was du verdienst. Ob das TZ oder VZ ist, ist deine Sache. Wer nach den zwei Monaten mit Mutterschutz EGPlus nimmt und nicht arbeitet hat für das zweite Lebensjahr beim EG nur Nullrunden bei einer erneuten Schwangerschaft danach. EGPlus ist nur ein anderer Auszahlungsmodus. Es hat in meinen Augen nur drei wirklich relevante Vorteile: a) man ist länger kostenfrei gesetzlich krankenversichert, falls man nicht die Möglichkeit hat, sich beim Partner zu versichern und nicht arbeiten geht. b) Das dem Partner für den Progressionsvorbehalt angerechnete EG ist pro Jahr nur halb so hoch, was evtl. Steuerliche Vorteile bringt (dafür hat man das Problem dann über zwei Jahre, könnte sich also insgesamt relativieren). c) Man hat regelmäßigen Geldeingang auf seinem Gehaltskonto und spart so evtl. Bankgebühren. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 17.02.2016, 20:34



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