Liebe Frau Bader,
ich habe einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit gestellt um wieder Vollzeit arbeiten zu können, öffentl. Dienst.
Ein Beschäftigungsverbot hatte ich bei der ersten Schwangerschaft nicht.
Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, bekomme ich rechtliche Probleme weil ich für ein paar Monate dann nur VZ gearbeitet habe und dann wieder in MuSchu und Elternzeit gehe? Oder ist es dem AG egal da er zur vorzeitigen Beendigung zugestimmt hat?
von
Sunshine15
am 06.10.2016, 10:28
Antwort auf:
Erneut schwanger nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit
Hallo,
Nein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2016
Antwort auf:
Erneut schwanger nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit
Da Sie nicht im Zusammenhang mit einem BV stehen, völlig unproblematisch. Kommt es zu einem BV gehen hier die Meinungen auseinander. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wg. erneuter Schwangerschaft zur Erziehlung eines BV wird hier in die Nähe des Rechtsmissbrauchs gerückt, es gibt aber Urteile, die dies ausdrücklich erlauben, stöbern Sie einfache die letzten Beiträge durch. Für den öffentlichen Dienst ist wohl diesbezgl. folgendes Urteil interessant:
VG Berlin · Urteil vom 15. Mai 2012 · Az. 7 K 48.11
Fundstelle: openJur 2015, 2478
von
Behnke
am 06.10.2016, 11:09
Antwort auf:
Erneut schwanger nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit
Rechtliche Probleme wird es nicht geben, aber es kommt meistens nicht gut an, wenn man so kurz nach Einstieg schon wieder ausfällt. D.h. egal wird es dem Arbeitgeber wohl nicht sein, schließlich muss er schauen wie er Ersatz findet.
Mitglied inaktiv - 06.10.2016, 13:13