Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!? Am 09.11.2012 habe ich meinen Sohn bekommen und 1 Jahr Elterzeit beantragt. Die gesammte SS über war ich im Beschäftigungsverbot mit vollem Lohnausgleich (vom AG ausgehend) da ich Krankenschwester in einer Dialyse bin. Ich habe eine Vollzeitstelle, welche vertraglich festgehalten ist. Nun wollte mein AG, dass ich erst zum 01.12.2013 wieder komme, ich habe dann mündlich gefragt ob ich dann nur 60% arbeiten kommen kann, die Zu/Absage hierfür würde man mir 4 Wochen vor Arbeitsantritt mündlich mitteilen. Heute wurde eine erneute SS bei mir festgestellt, det ET wäre am 28.04.2014, nun stellen sich mir die folgenden Fragen: - ab wann zählt mein BV ( ab Ende der jetzigen EZ, also 09.11. oder ab 01.12, also dem Zeitpunkt an dem mein AG mich zurück wollte)? - bekomme ich 100% Lohnausgleich oder nur 60% ? Ich bedanke mich recht herzlich im Vorraus für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen
von steffi311285 am 03.09.2013, 14:30