Frage: Erneut schwanger in Elternzeit!!!

Guten Tag Frau Bader. Ich bin mit meinem ersten Kind noch bis Juli in Elternzeit und habe während der Elternzeit einen 50% Vertrag geschlossen. Ich bin aber im Beschäftigungsverbot da Ende Februar mein 2tes Kind zur Welt kommt. Nächste Woche fängt jetzt mein Mutterschutz an. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich meine Elternzeit und meinen 50% Vertrag schriftlich aufheben, oder reicht es wenn ich meinem Arbeitgeber die Bescheinigung über den Mutterschutz einreiche und wie geht es dann weiter? Bin ich dann weiterhin im Beschäftigungsverbot mit meinem eigentlichen 100% Vertrag? Ich hoffe meine Frage ist nicht zu kompliziert. Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 04.01.2017, 13:09



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit!!!

Hallo, Sie müssen bei AG 1 am Tag schnellstens zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ beenden u bekommen dann vom VZ Lohn MG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2017



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit!!!

Du musst die bestehende Elternzeit zum Tag vor dem MS beenden und zwar schleunigst, sonst bekommmst du als MSGeld nur dein 50% Gehalt. Den MS musst du dann natürlich wie gehabt einreichen. Im BV bist du dann gar nicht, du bist ja im MS. Etwas spät um sich da Gedanken zu machen... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 04.01.2017, 13:19



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