Guten Tag Frau Bader. Ich bin mit meinem ersten Kind noch bis Juli in Elternzeit und habe während der Elternzeit einen 50% Vertrag geschlossen. Ich bin aber im Beschäftigungsverbot da Ende Februar mein 2tes Kind zur Welt kommt. Nächste Woche fängt jetzt mein Mutterschutz an. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich meine Elternzeit und meinen 50% Vertrag schriftlich aufheben, oder reicht es wenn ich meinem Arbeitgeber die Bescheinigung über den Mutterschutz einreiche und wie geht es dann weiter? Bin ich dann weiterhin im Beschäftigungsverbot mit meinem eigentlichen 100% Vertrag? Ich hoffe meine Frage ist nicht zu kompliziert. Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 04.01.2017, 13:09