Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch 1 Jahr und 3 Monate in Elternzeit, meiner Vollzeitarbeitsstelle. Da wir innerhalb dieser Zeit ein zweites Kind planen, ist der Plan die Elternzeit vor dem neuen Mutterschutz zu beenden um das Vollzeitgehalt für den Mutterschutz zu erhalten. Meine Frage ist, wenn ich ab sofort bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob auf 450€ Basis anfange, es irgendwelche Auswirkungen auf mein Vollzeit-Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) hätte? Auf das nachfolgende Elterngeld würden sich ja sowohl das Mutterschaftsgeld der Vollzeit und auch die 450€ der Teilzeit positiv auswirken oder?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
MamaNicola
von
MamaNicola
am 05.03.2017, 14:34
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, andere Teilzeitstelle
Hallo,
wenn Sie beide Tätigkeiten mit Zustimmung des ersten Arbeitgebers ausüben, wird auch das Mutterschaftsgeld nach beiden Gehältern berechnet.
Liebe Grüße
Auch Nicolamama
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, andere Teilzeitstelle
Vielen Dank für die Antwort. Mir wird es nicht ganz klar evtl habe ich mich falsch ausgedrückt. Bei erneuter Entbindung lebt mein Vollzeit Arbeitsvertrag wieder auf, somit 13€, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt + AG Anteil auf volles Gehalt (2500€ netto). 450€ Job ab sofort bei anderem AG bis 6 Wochen vor Geburt dann wird dieser gekündigt. Wird dieser Minijob irgendwie bewirken dass ich keine 13€ + AG Anteil also auf 2500€ netto komme?
von
MamaNicola
am 07.03.2017, 22:27