Hallo Frau Bader,
ich befinde mich zur Zeit in meinem dritten Jahr Elternzeit und bin nun erneut schwanger. Ich werde nun meine aktuelle Elternzeit beenden um erneut mit Baby Nummer 2 in Mutterschutz gehen zu können. Ist dies nur nahtlos möglich also Elternzeit beenden und direkt in den Mutterschutz oder kann ich die Elternzeit auch ca. 3wochen früher beenden und erst noch meinen Resturlaub von vor dem ersten Mutterschutz nehmen? Mit steht ja im erneuten Mutterschutz auch wieder Urlaub zu...der Anspruch gilt aber erst danach, richtig? Also ich könnte nicht verlangen diesen auch schon vor dem Mutterschutz zu bekommen??...denn theoretisch ist es ja egal....geben bzw. bezahlen müssen sie ihn ja sowieso.
Mir geht es nur darum noch etwas Geld vorher zu bekommen um etwas mehr aufs Elterngeld angerechnet zu bekommen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Matilda
von
Matilda1234
am 12.03.2019, 19:50
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, Resturlaub nehmen vor dem erneuten Mutterschutz?
Hallo,
das geht mit Zustimmung des Ag oder nach der 2. EZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2019
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, Resturlaub nehmen vor dem erneuten Mutterschutz?
Vorzeitig beenden kannst du nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers.
Aber viel für das neue Elterngeld bringt das nicht.
Ohne Zustimmung kannst auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden für volles Mutterschaftsgeld
Mitglied inaktiv - 12.03.2019, 20:25
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, Resturlaub nehmen vor dem erneuten Mutterschutz?
Nachtrag: hatte nicht erwähnt das ich zwischenzeitlich befristet Teilzeit angestellt war (bei anderem AG mit Zustimmung) mein Arbeitsvertarg endet aber nun 2Monate bevor ich in Mutterschutz gehe. Meine Logik war dann mir den resturlaub ausbezahlen zu lassen um die 2Monate ohne Einkommen etwas aufzufangen zwecks Elterngeld (was bei den vorher 100% schon ein paar Euro ausmacht)
von
Matilda1234
am 12.03.2019, 21:49
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, Resturlaub nehmen vor dem erneuten Mutterschutz?
Du arbeitest bei einem zweiten AG Teilzeit innerhalb der ez für Kind 2? Und dieser endet 2/Monate vor Mutterschutz.
Und aus welchem Vertrag möchtest du den Urlaub nehmen bzw auszahlen lassen.
Sorry für das genaue Nachfragen?
Mitglied inaktiv - 13.03.2019, 07:39
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, Resturlaub nehmen vor dem erneuten Mutterschutz?
Ja das war etwas umständlich formuliert, deshalb hatte ich ursprünglich den zweiten AG mit Teilzeit nicht erwähnt da es meiner Meinung nach nichts zur Sache tut.
Habe noch Resturlaub bei meinem HauptAG bei dem ich vor der ersten SS 100%beschäftigt war und aktuell noch in Elternzeit bin.
von
Matilda1234
am 13.03.2019, 14:42
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, Resturlaub nehmen vor dem erneuten Mutterschutz?
Urlaub auszahlen lassen von deinem Haupt AG geht nicht.
Bzw einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit geht nur mit seiner Zustimmung...
Mitglied inaktiv - 13.03.2019, 15:08