Hallo Frau Bader,
ich hoffe Sie können mir helfen. Ich befinde mich bis 10.10.2013 in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich bin erneut schwanger geworden und das Kind wird zum 7. Februar 2013 erwartet. Nun habe ich gelesen, dass man die Elternzeit des 1. Kindes abbrechen kann um in den Genuss der Mutterschutzpflichten für das neue Kind kommen zu können, was ja im besten Fall hiesse dass mein AG mir erneut für die Mutterschutzzeit das frühere Gehalt zahlt. Nun bin ich Angestellte in einem Unternehmen mit mehr als 50 AN und keine Beamtin.
Ich habe meinem AG ein Schreiben geschickt und ein Rundschreiben vom Bundesministerium des Innern mit Hinweis auf das Kiiski-Urteil sowie die aktuelle Seite 67 der Broschüre "Elternzeit und Elterngeld" beigefügt.
Das Schreiben formulierte ich folgendermaßen:
"...mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich meine aktuell laufende Elternzeit für mein erstes Kind, die regulär bis zum xx.10.2013 angemeldet war, vorzeitig zum xx. Januar 2013 beenden möchte, um die Mutterschutzfristen in Anspruch nehmen zu können. Der Geburtstermin unseres zweiten Kindes wurde auf xx. Februar 2013 errechnet. Demzufolge beginnt der Mutterschutz am xx. Januar 2013 und endet zum xx. April 2013."
Auf Nachfrage, ca einen Monat später erhielt ich nun die Antwort. Die Formulierung verstehe ich nicht ganz:
"...wir stimmen der Verkürzung der Elternzeit wg. erneuter Schwangerschaft zu, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Verkürzung in Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Elternzeit nach der Geburt Ihres 2. Kindes steht. Auch bedeutet dies, dass eine erneute Zahlung von Mutterschaftszuschuss nicht erfolgt."
(
Was genau meint mein AG mit dem ersten Satz, eigentlich kann er ja den Abbruch der Elternzeit nicht verhindern? Was kann ich tun, außer meinen AG evtl. verklagen? Da ich ja keine Beamtin bin, sind die Chancen auf Erfolg relativ gering? Zudem möchte ich mir ja meine berufliche Zukunft nicht verbauen.
Gibt es Stellen, an die ich mich noch wenden könnte?
Vielen Dank für eine kurze Stellungnahme.
von
anitam
am 09.11.2012, 00:25
Antwort auf:
erneut schwanger in Elternzeit - Muttergeldzuschuss AG/ Kiiski
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise. Unentgeltlich darf ich soetwas nicht auswerten. Sie können sich geren an meine Email wenden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2012
Antwort auf:
erneut schwanger in Elternzeit - Muttergeldzuschuss AG/ Kiiski
Also, ich bin auch zu müde für den ersten Satz.
Aber deutlich verstehe ich, dass er das MuSchu-Geld nicht zahlen möchte.
Aber da hat der AG nix "zu möchten".
Du brauchst dich gar nicht auf das Kiiski-Urteil zu berufen. Die Geschichte ist nun auch hier Gesetz! Schau mal in eine aktuelle Version des BEEG. § 16 Absatz 3.
Der AG hat die Verkürzung deiner EZ hinzunehmen und aus seinen vertraglichen Pflichten ergibt sich die Zahlung des MuSchu-Geldes genauso wie beim ersten Kind.
Vielleicht weiß dein AG noch nicht, dass er sich das MuSchu-Geld über die Umlage wieder zurück holen kann.
Also ich würde den AG nochmal anschreiben und konkreter in der Formulierung werden:
Nicht: Ich "möchte" die EZ unterbrechen, sondern:
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die EZ unterbreche!
Vielleicht nutzt auch ein Gespräch, in dem du die Gesetzeslage klar stellst.
Du hast nach BEEG das Recht, die EZ zu unterbrechen.
Daraus ergeben sich für beide (AN und AG) Rechte und Pflichten.
Und da du im MuSchu bist, hat dein AG dann - genauso wie beim ersten Kind - die Pflicht, die MuSchu-Geld zu zahlen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.11.2012, 00:53
Antwort auf:
erneut schwanger in Elternzeit - Muttergeldzuschuss AG/ Kiiski
hallo sabine,
danke für deine schnelle antwort. ich hab nochmal das internet bemüht und ganz viele quellen gefunden. hab jetzt heute noch ein schreiben aufgesetzt und verschickt; im anhang die gesetze auf dem aktuellsten stand + kommentare von unabhängigen seiten.
hab auch im schreiben darauf hingewiesen, dass der ag den zuschuss von der krankenkasse via umlage zurück erhält. mal sehen, was mein ag dazu sagt. ich melde mich dann nochmal.
von
anitam
am 14.11.2012, 20:27
Antwort auf:
erneut schwanger in Elternzeit - Muttergeldzuschuss AG/ Kiiski
hallo,
wollte mich ja nochmals melden. ich habe heute post von meinem arbeitgeber gekriegt. sie zahlen den zuschuss nach gesetzlichen bestimmungen und haben sich zudem noch für den hinweis auf die änderungen bedankt.
danke sumsum nochmal, dass du mich drauf aufmerksam gemacht hast! bin so happy!
von
anitam
am 05.12.2012, 14:59