Hallo Frau Bader,
meine Tochter wurde am 20.07.2015 geboren, die Elternzeit war geplant bis 01.08.2017. Jetzt hat sich erneut ein Wunder angekündigt (ET voraus, 05.12.16) nun wollte ich die Elternzeit verkürzen auf Juli/2016, dies wurde jedoch vom AG abgelehnt mit der Begründung es würde momentan kein weiteres Personal gebraucht. Nun meine Frage: Wie sieht's aus mit dem Mutterschaftsgeld? Wenn ich in Elternzeit bin steht mir doch nur der Anteil der Krankenkasse zu? Kann man nicht für diesen Zeitraum die Elternzeit unterbrechen? Und wie ist es mit dem Elterngeld? Zählen da die Monate vor der Geburt meiner Tochter im Juli 2015 oder wird das neue Elterngeld vom "alten" Elterngeld berechnet?
von
Chloe487
am 02.05.2016, 10:58
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, AG verkürtzt Elternzeit nicht
Hallo,
Sie können nur am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2016
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, AG verkürtzt Elternzeit nicht
Elternzeit kannst Du zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden.
August und September gehen mit 0€ in die neue Berechnung, 10x dann dann noch alter Lohn dazu.
Du kannst wenn er Dir nichts anbieten kann ab September seine Zustimmung bekomm woanders in Elternzeit zu arbeiten um die Nullrunden zu umgehen.
von
Sternenschnuppe
am 02.05.2016, 11:31
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, AG verkürtzt Elternzeit nicht
Und wie sieht's mit dem neuen Elterngeld aus? Aus welchen Einkommen wird das berechnet?
von
Chloe487
am 02.05.2016, 17:53
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, AG verkürtzt Elternzeit nicht
2 Nullrunden sind dabei, ansonsten alter Lohn.
Sehe oben.
von
Sternenschnuppe
am 02.05.2016, 21:52
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit, AG verkürtzt Elternzeit nicht
Danke für die Antworten :)
Zählt der Juli und der Oktober nicht auch noch als Nullrunde? Das letzte Elterngeld bekomme ich ja Ende Juni für Juli.
von
Chloe487
am 03.05.2016, 21:29