Hallo, Ich befinde mich im noch bis zum 03.02.2015 i. Elternzeit (3. Jahr). Nun bin ich erneut schwanger und meine neue Mutterschutzfrist würde am 17.03.2015 beginnen. Ich müsste also knapp 3 Wochen in Vollzeit wieder arbeiten. Wie wird hier das neue Mutterschutzgeld berechnet? Würden hier die 3 Wochen + die Zeit vor Geburt des 1. Kindes bei der Berechnung herangezogen? Also volles Mutterschutzgeld? Vielen Dank im Voraus. Herzchen100
von sanni260 am 19.07.2014, 23:50