Erneut schwanger elternzeit Kann Ag Beschäftigung auf 450 Euro ablehnen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut schwanger elternzeit Kann Ag Beschäftigung auf 450 Euro ablehnen

Hallo Frau Bader, Habe elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängert. Mündlich wurde mit Arbeitgeber vereinbart, dass ich am 1.10. auf 450 Euro Basis arbeite. Habe ihn jetzt informiert, dass ich wieder in der 10. Woche schwanger bin. Er lehnt die Beschäftigung jetzt ab mit der Begründung, er hätte längerfristig jemand gesucht. Ich erklärte ihm, dass ich nach der mutterschutzfrist sofort weiter arbeiten würde. Darf er, obwohl bereits mündlich vereinbart, aufgrund der Schwangerschaft die Beschäftigung auf 450 Euro Basis jetzt plötzlich ablehnen? Erwähnenswert wäre noch, dass wir eine kleine Firma sind unter 10 beschäftigte und nochmal eine schwanger ist. Vielen Dank für eine Antwort.

von bamby4 am 26.09.2014, 14:23



Antwort auf: Erneut schwanger elternzeit Kann Ag Beschäftigung auf 450 Euro ablehnen

Hallo, wenn Sie es beweisen können, haben Sie gute Karten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2014



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