Erneut Schwanger zu ende der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut Schwanger zu ende der Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt (bis Oktober 2020) und vor kurzem, mit Einverständnis des Arbeitgebers, die Elternzeit abgekürzt auf 2 Jahren. Im November werde ich wieder Teilzeit eingegliedert. Nun bin ich wieder Schwanger (vsl Et 14.02.2020). Wann muss ich es mein AG mitteilen? Ich werde bis zum Mutterschutz nur 2 Monate arbeiten müssen. Wie wird dann mein Elterngeld gerechnet? Kind 1 hat ab September 2019 einen Betreuungsplatz und mein AG wird uns Kinderbetreuungskostenzuschuss zahlen. Wird dieser Zuschuss, sobald ich für Kind 2 in Elternzeit bin, weiter bezahlt? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

von mary895 am 16.06.2019, 17:05



Antwort auf: Erneut Schwanger zu ende der Elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2019



Antwort auf: Erneut Schwanger zu ende der Elternzeit

Elterngeld wird nur mindestsatz. Es zählt ja die 12 Monate grob gesagt vor Geburt Kind 2... Wenn du vorher nicht arbeitest. ..

Mitglied inaktiv - 16.06.2019, 19:26



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erneut schwanger in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 29.02.2023 in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich leider nicht mehr, da ich meine Elternzeit eigentlich für 1Jahr und 6 Monate beantragt hatte. Leider musste ich wegen fehlender Kitaplatz und aus persönlichen Gründen meine Elternzeit um 9 Monate nochmal verlängern, aber bekomme keine Elterngeld mehr, da ich auf...


Elternzeit endet und ich bin erneut schwanger, welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo Frau Bader, Am 10.1.2021 habe ich mein Kind geboren. 2 Jahre elternzeit habe ich beantragt, davon hatte mein Mann 2 Monate. Nun bin ich erneut schwanger und der E.T. ist voraus. 4.6.2023. Mein Chef möchte meine elternzeit nicht verlängern und eine Betreuung habe ich für mein Kind nicht. Also ist es unmöglich 38,5 Std die Woche zu arbeiten. E...


Elternzeit , erneut schwanger

Liebe Frau Bader, ich bin erneut Schwanger in der 10. Woche. Meine Elternzeit habe ich bis zum 21.09.22 mit Bezug von Elterngeld genommen und vor einiger Zeit verlängert bis 2024. Nun erwarten wir unser 2. Kind. Muss ich meine Elternzeit nun vorzeitig beenden mit Beginn der neuen Mutterschutzfrist und nach der Geburt eine erneute Elternzeit für ...


erneut schwanger in Elternzeit

Hallo, meine Elternzeit endet Anfang April, mein neuer Mutterschutz beginnt Ende April. Da ich mich aktuell noch in Elternzeit befinde und die Info habe, dass wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird man die aktuelle Elternzeit vorab beenden kann um wieder vollständigen Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie Arbeitgeber ha...


Nebenjob in Elternzeit, erneut Schwanger und jetzt BV erhalten

Guten Tag, Ich habe bei meinem Arbeitgeber (Vollzeitstelle) einen Nebenjob in Elternzeit angetreten. Nun bin ich erneut schwanger und nach der Gefährdungsbeurteilung ins BV gerutscht. Gestern wurde mir überraschender weise mein Vollzeitgehalt überwiesen, auf Nachfrage bei der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass es in dem Falle normal wäre...


Nach 1 Jahr Elternzeit, 1 Monat arbeiten und erneut schwanger

Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede...


Erneut Schwanger in Elternzeit /ALG 2 Leistungen

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: In Oktober 2021 ist meine Tochter geboren. Erstmals hatte ich 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese habe ich aber um noch ein Jahr verlängert -also bis Oktober 2023. Jetzt bin ich aber in zwischenzeit wieder schwanger von unser 2. Kind und muss mein Arbeitgeber noch da drüber noch informieren....


In Elternzeit erneut Schwanger

Guten Abend Frau Bader, Ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter entbunden und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Meine Elternzeit wurde vom 01.08.2023 bis zum 31.08.23 unterbrochen damit ich meinen Resturlaub nehmen kann. Ab 01.09 bin ich erneut in Elternzeit bis Juli 2024 mit einem Arbeitsumfang von 30%. Wir erwarten nun ein weiteres K...


Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während de...


Erneut Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre. Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde. Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld? ...