Hallo Frau Bader,
Für mein erstes kind geb 13.04.16 habe ich 1 jahr Elterngeld und 2 jahre Elternzeit genommen und werde auch auf ein weiteres jahr verlängern.
vor der Geburt von kind 1 hatte ich ein BV bekommen mein vertrag ist NICHT befristet.
meine frage ist wenn ich ZB. Schwanger werde 3 Monate vor ablauf der Elternzeit von kind 1
wie geht es da weiter?
würde ich dann wenn die elternzeit von kind 1 abgelaufen ist wieder mein gehalt bekommen?
wie würde es mit dem Elterngeld für Kind 2 aussehen?
Ich hoffe sie können mir Weiterhelfen
Liebe Grüße
von
NINA5294
am 24.08.2017, 12:34
Antwort auf:
Erneut Schwanger während oder nach Elternzeit
Hallo,
ab dem Ende der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf u Sie müssen arbeiten. wenn Sie schwanger sind, muss der AG eine Gefährdungsprüfung durchführen u evtl ein Bv aussprechen. Nach den neuen Richtlinien soll er Sie aber umsetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2017
Antwort auf:
Erneut Schwanger während oder nach Elternzeit
Wenn deine EZ zu Ende ist, musst du auch wieder auf Arbeit, egal ob schwanger oder nicht. Nur weil du letztes Mal ein BV hast, muss das diesmal nicht wieder sein. Du musst Betreuung für dein Kind nach Ende der EZ sichern für den Fall, dass Du a) nicht schwanger bist und b) ggf kein BV erhältst, solltest du schwanger sein. Ansonsten musst du notfalls kündigen, denn du kannst den Vertrag nicht erfüllen.
EG von Kind 2 richtet sich nach dem, was du in den 12 Monaten vor Mutterschutz verdient hast. Ist das nix, gibt es nur Mindestsatz. Ansonsten halt mal selbst rechnen. Ist ja nun nicht so schwer...
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 24.08.2017, 12:46