Hallo,
mein Mann und ich überlegen immer noch wie wir das zweite Kind am besten "einplanen".
Im Juni 2017 endet meine Elternzeit.
In meinem Elternzeitantrag habe ich damals um die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung nach Ende der Elternzeit gebet. Mir wurde allerdings nie etwas bestätigt und so besteht meiner Meinung nach weiterhin der Vertrag für Vollzeit. Wenn die Elternzeit nun ab Juli nicht mehr läuft und wir beispielsweise im März erneut schwanger werden dann würde ich doch trotzallem ab Juli mein Gehalt für Vollzeit erhalten? Vermutlich Lande ich direkt im BV
aber selbst dann ist das Gehalt der Vollzeitbeschäftigung doch fällig wenn ich mich nicht täusche.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
LG von Emilia + Mama
von
Emilias_Mams
am 27.04.2016, 15:05
Antwort auf:
Erneut Schwanger kurz vorm Ende der Elternzeit
Hallo,
so ist es
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2016
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Erneut Schwanger kurz vorm Ende der Elternzeit
Solange nix unterschrieben ist zählt der Vollzeitvertrag.
Wann wurde Kind 1 denn geboren ?
von
Sternenschnuppe
am 27.04.2016, 16:04
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Erneut Schwanger kurz vorm Ende der Elternzeit
Hallo Sternenschnuppe,
Emilia wurde am 28.12.2015 geboren und hatte dann 18 Monate Elternzeit beantragt was der AG dann wohl stillschweigend akzeptiert hat.
von
Emilias_Mams
am 27.04.2016, 20:01
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Erneut Schwanger kurz vorm Ende der Elternzeit
Da ist ja aber noch massig Zeit in der der AG Dir einen entsprechenden Vertrag geben kann.
Sinniger ist es die Elternzeit zu verlängern und dann ab Juli Teilzeit IN Elternzeit zu arbeiten. Du verschenkst sonst den Kündigungsschutz wenn Du bis dahin nicht schwanger bist und der Vollzeitvertrag ist futsch.
So kannst Du die Elternzeit zum Beginn eines neuen Mutterschutzes beenden und bekommst den Vollzeitlohn im Mutterschutz.
Du hast bis Juni17 schon 6 Nullrunden in der Berechnung des neuen Elterngeldes.
Seid ihr darauf angewiesen dass es hoch ist ?
von
Sternenschnuppe
am 27.04.2016, 21:28
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Erneut Schwanger kurz vorm Ende der Elternzeit
Ich stehe gerade leicht auf der Leitung &529; Warum bekomme ich denn dann trotz Teilzeit ein Vollzeit-Gehalt wenn ein erneuter Muschu einsetzt? Und worin liegt der Unterschied ob ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeite oder die Elternzeit beende und dann Teilzeit arbeite? Nur im Kündigungsschutz? Habe die Vermutung das der AG sich dann eine neu geplante ss denken kann wenn ich dann verlängern möchte.
Sorry aber finde diese Materie echt kompliziert da man sonst nirgendwo verständlich etwas nachlesen kann.
Danke für die Hilfe und LG
von
Emilias_Mams
am 27.04.2016, 21:51
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Erneut Schwanger kurz vorm Ende der Elternzeit
Weil durch Teilzeit IN Elternzeit der Hauptvertrag ( Vollzeit ) bestehen bleibt.
Solange wie die Elternzeit geht. Die darfst Du einzig zum neuen Mutterschutz dann vorzeitig beenden und dadurch lebt der Vollzeitvertrag wieder auf.
Du kannst doch sagen, dass Du die Elternzeit verlängerst um später zu entscheiden ob Du Voll oder Teilzeit arbeitest dann dauerhaft, die Möglichkeit möchtest Du Dir offen halten.
Daher vorerst Teilzeit in Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 27.04.2016, 22:17