Frage: Erneut Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich derzeit im 11. Monat meiner Elternzeit (1. Voll, 2. & 3. Jahr Teilzeit) und habe erfahren, dass ich erneut Schwanger bin. Normalerweise wurde mit meinem AG vereinbart, dass ich ab Juni 17 wieder in eine 75% Stelle übergehen werde. Wie bei meinem 1. Kind auch wurde sofort das Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dies wird demnach auch wieder so nach Mitteilung der erneuten Schwagerschaft in Kraft treten. Wir haben uns schon einige Informationen bzgl. Der künftigen Gehaltsfrage zukommen lassen, welche uns aber weiterhin noch irritiert, da es unterschiedliche Meinungen dazu gibt. Es wurde uns nahe gelegt dass, das ursprüngliche Gehalt vor der Schwangerschaft des 1. Kindes in Kraft treten würde, da wohl immer die bereits erbrachten Durchschnittsstunden der Arbeitsleistung aus 3 Monatsgehältern in die Berechnung fließen würde. Und nicht die Neu-Vereinbarung ab Juni mit 75% da ja dann keine tatsächliche Leistung erbracht werden könne, aufgrund des Verbotes. Und würde dann somit bis zum Mutterschutz das volle Gehalt von 100% betragen? Ist das so richtig? Eine andere Frage bzgl. des Vertrages ergibt sich daraus, dass ich bei meinem 1. Kind in der SS in der Probezeit (6Monate, unbefristet) ja Schwanger geworden bin. Verfällt die Probezeit aufgrund des damaligen Verbotes automatisch oder würde diese bei Arbeitsbeginn nach 1Jahr Elternzeit des 2. Kindes wieder angesetzt? Und muss ich mir irgendwie daher Sorgen machen, dass mein AG mich irgendwie kündigen könnte kurz nach der Geburt im November 17 ? Vielen lieben Dank für Ihre Zeit und Antwort Mit freundlichem Gruß

von Madalina87 am 06.04.2017, 10:44



Antwort auf: Erneut Schwanger in der Elternzeit

Hallo, Sie bekommen im Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.04.2017



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