Erneut Schwanger in Elternzeit.braucht man zustimmung vom arbeitgeber ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut Schwanger in Elternzeit.braucht man zustimmung vom arbeitgeber ?

Hallo. Also ich habe elternzeit bis März 2018 bei meinen arbeitgeber für kind 1 eingereicht . Diese wegen erneuter schwangerschaft vorzeitig beendet ArbeitGeber zahlt den ag zuschuss auch wieder.jetzt hab ich für das 2 kind Geboren am 24.11.elternzeit eingereicht bis 24.11.19 brauche ich für diese die Zustimmung vom arbeitGeber? Da er mir weder Bestätigung nich die Bescheinigung für den zuschuss zurück schickt?! Für kind 1 brauchte ich ja die Zustimmung für die elternzeit vom arbeitgeber ja nicht obwohl er mir da eine geschickt hat.. Habe das Gefühl er sucht nen Grund um diese abzulehnen und deswegen hat er es noch bei sich liegen.. Vielen dank vorab.

von Kuschel156 am 17.12.2016, 12:06



Antwort auf: Erneut Schwanger in Elternzeit.braucht man zustimmung vom arbeitgeber ?

Hallo, neinj, alles gut. Wichtig ist nur der Nachweis, dass er es auch tatsächlich bekommen hat Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2016



Antwort auf: Erneut Schwanger in Elternzeit.braucht man zustimmung vom arbeitgeber ?

Nein, eine Zustimmung vom AG brauchst du nicht. Du hast hoffentlich die Frist (7 Wochen vor Beginn der Elternzeit) eingehalten!? Die Elternzeit endet dann allerdings am 23.11.2019. Der 3. Geburtstag ist dein 1. Arbeitstag nach der Elternzeit.

von chrissicat am 17.12.2016, 23:08



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