Frage: Erlaubnis für Urlaub

Hallo Frau Bader, hallo liebe Forumsmitglieder, ich brauche einen Rat, da ich mir sehr unsicher bin. Ich möchte zusammen mit meiner Mutter und meinen 3 Kindern (2, 9 & 12 Jahre alt) für eine Woche in ein Ferienhaus an die holländische Nordsee fahren. Vorausgesetzt natürlich, dass die Coronabedingungen es zulassen. Von meinem Mann lebe ich seit einem halben Jahr getrennt, wir haben kein gutes Verhältnis. Er nutzt jede Möglichkeit um mir das Leben zu verkomplizieren! Daher untersagt er mir auch, die Kinder mitzunehmen, ohne einen handfesten Grund zu nennen - er möchte es einfach nicht. Er hat schon seinen Urlaub in diese Woche verschoben, damit er sie betreuen kann, so sicher ist er sich, dass sie nicht mit dürfen! Wie ist denn bei sowas die rechtliche Lage? Darf er mir verbieten die Kinder mitzunehmen? Habe ich mit (rechtlichen) Konsequenzen zu rechnen, wenn ich einfach mit ihnen los fahre? Kann/muss ich mich vorher irgendwie absichern, im Falle, das er mir wirklich die Polizei hinterher schickt? Vielen Dank!

von Muffin101 am 18.05.2021, 11:20



Antwort auf: Erlaubnis für Urlaub

Hallo, Urlaub gehört zu den alltäglichen Dingen, dafür benötigt man keine Zustimmung des Ehepartners. Etwas anderes kann im Rahmen der Pandemie gelten, wenn man in ein Gebiet fährt, wo aufgrund von Corona Gefahr droht. Wenn jedoch das auswärtige Amt nicht davon abrät, würde ich ihn ignorieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2021



Antwort auf: Erlaubnis für Urlaub

Meint er dann, du fährst allein??? Es ist deine umgangszeit, du willst nicht ins kriegsgebiet, lehn dich zurück und freu dich auf den urlaub! Wenn es dich beruhigt, geh mal zum gericht und schildere dein anliegen oder sag ihm das, dass du die unterschrift gerichtlich ersetzen lässt.... Und such dir bald einen anwalt! Schönen urlaub!

Mitglied inaktiv - 18.05.2021, 12:40



Antwort auf: Erlaubnis für Urlaub

So ein Unsinn. Männer. Nee, fahr mal in Urlaub - da du nicht nach Afghanistan reisen willst, brauchst du das wohl nicht befürchten. Ein Problem könntest du nur bekommen, wenn du ohne Ansprache plötzlich seine Umgangszeit für Urlaub nutzen willst. Ansonsten wird er sich im Zweifel vor einem Richter damit eher lächerlich machen. Ich gehe aber davon aus, das ihr gem. Sorgerecht habt (oder du alleiniges?) und nicht er zB das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht hat. Hätte er das, sähe die Sache evt. etwas anders aus.

von cube am 18.05.2021, 13:27



Antwort auf: Erlaubnis für Urlaub

Richtig, das hatte ich gar nicht erwähnt. Wir haben gemeinsames Sorgerecht, die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt bei mir. Eine feste Umgangsregelung haben wir nicht wirklich. Seit ein paar Wochen nimmt er sie am Wochenende. Es hat eine ganze Weile gedauert, bis er sie überhaupt gesehen hat, da er durch die Trennung "so sehr mir sich selbst zu tun hatte". Er hatte eine schwere depressive Phase. Diese scheint er aber überwunden zu haben in dem er Freude daran findet, mich zu ärgern, zu bevormunden und zu kontrollieren (so weit es möglich ist). Lungert nachts vorm Haus rum um zu sehen wer hier ein und aus geht. Wenn ich an meinen Wochenenden mit den Kindern zu meinen Eltern fahre, ist er schon hinterher gefahren um zu sehen ob wir auch wirklich dort sind! Es ist verrückt!

von Muffin101 am 18.05.2021, 13:45



Antwort auf: Erlaubnis für Urlaub

Mach eine richtige Umgangsvereinbarung - am Besten übers Jugendamt. Die werden ihm dann schon etwas dazu sagen. Und dann kannst du auch besser im Zweifel gegen solche Aktionen wie hinterher fahren etc vorgehen wenn ignorieren nicht hilft.

von cube am 18.05.2021, 13:58



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