Ich hab hier im Forum gelesen,dass es ein Sonderkündiungsrecht in der Elternzeit gibt von 3 Monaten.Ich hab aber auch gelesen,dass man nach der Kündungsfrist lt. Vertrag kündigen kann!
(Ich hab z.B. lt. Vertrag 14 Tage Kündigungsfrist.)
Was ist jetz richtig??
Kriegt man in der 3-monatigen Kündigungsfrist denn normal das Elterngeld weiter?Der Arbeitsvertrag läuft ja da trotzdem noch bis zum Ende der Kündigungsfrist!
von
Nadinchen2502
am 28.05.2011, 18:54
Antwort auf:
Erklärung Kündigungsfristen in der Elternzeit!
Hallo,
das Sonderkündigungsrecht von 3 Mo. geht vor
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2011
Antwort auf:
Erklärung Kündigungsfristen in der Elternzeit!
Dann lies mal genau:
Zum Ende der EZ muß man mit 3-monatiger Frist kündigen,
Zu einem früheren zeitpunkz in der EZ zu den vertrags-Kündigungsfristen.
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 29.05.2011, 12:16
Antwort auf:
Erklärung Kündigungsfristen in der Elternzeit!
aaahh ok das hab ich verstanden :D
und wenn ich zum ende der elternzeit kündige,hab ich da in den 3 monaten kündungsfrist trotzdem normal das elterngeld??
von
Nadinchen2502
am 29.05.2011, 13:26
Antwort auf:
Erklärung Kündigungsfristen in der Elternzeit!
und in den 3 monaten kriegt man da normal elterngeld ??
von
Nadinchen2502
am 30.05.2011, 13:08