Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Sohn, der im August 6 Jahre alt geworden ist. Ich habe einen Unterhaltstitel vom Jugendamt von 2008. Der Kindsvater zahlt den darin beschriebenen Mindestunterhalt. - Mein Ex zahlt noch den Mindestunterhalt von 2008. Der hat sich ja eigentlich schon längst mehrfach geändert. Kann ich die Differenz rückwirkend ab 2009 fordern? - Mein Ex zahlt noch den Betrag für Kinder von 0 - 6 Jahre. Muss ich ihn auf den neuen höheren Betrag hinweisen oder muss er von sich aus mehr zahlen? Kann ich die Differenz ab August rückwirkend einfordern? Vielen Dank.
von Violienchen am 08.11.2012, 12:33