Frage:
Hallo Frau Bader,
ich bin als Tagesmutter tätig und habe derzeit meine Wochenstunden auf 20 Std reduziert, da ich im August letzten Jahres erneut Mutter geworden bin.
Dadurch bekomme ich nun Geld für zwei Tageskinder und das Elterngeld.
Wenn ich von dem Geld was ich vom Jugendamt dafür bekomme die Betriebskostenpauschale abziehe erhalte ich ja mein steuerpflichtiges Einkommen.
Mein Mann verdient ebenfalls. Muss ich bei der Berechnung der Steuern das Elterngeld meinem steuerpflichtigem Einkommen hinzurechnen oder wie funktioniert die Berechnung?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Viele Grüße
Minchen1980
von minchen1980 am 25.07.2015, 00:43 Uhr

Antwort auf:
Erhöht das Elterngeld meine steuerpflichtigen Einnahmen?
Hallo,
das EG fällt unter den Progressionsvorbehalt.
Es wird nicht mit versteuert, man zahlt aber für den reste inen höheren Satz.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2015
Antwort auf:
Erhöht das Elterngeld meine steuerpflichtigen Einnahmen?
Die Antwort ist: indirekt ja
Das Stichwort zur Suche lautet:
Progressionsvorbehalt.
EG ist nicht direkt steuerpflichtig, erhöhr aber den Steuersatz des sonstigen Einkommens
Gruss
Désirée
von desireekk am 25.07.2015

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