Hallo Liebe Frau Bader, ich bin alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer UG. die ich Anfang 2012 von meinem Mann übernommen habe. Ich bekomme ein monatliches Bruttogehalt von 2800,- Euro Mein Mann konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten und ist zur Zeit nur auf 450,- Euro Basis, bei der UG, angestellt. Unser Sohn wird Ende Februar auf die Welt kommen. Ich bin freiwillig Gesetzlich Krankenversichert, jedoch ohne Anspruch auf Krankengeld. Ich bin jetzt schon körperlich so geschwächt, dass ich nicht mehr arbeiten kann, es ist auch eine attestierte Risikoschwangerschaft. Nun würde ich gerne wissen, ob ich aufhören kann und trotzdem GF dieser UG bleiben kann ? Der Gesundheitliche Zustand bei meinem Mann hat sich wieder gebessert, so dass er wieder bei der UG in Vollzeit wecheln könnte, ich möchte aber alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführein bleiben. Bekomme ich Elterngeld und ich welcher Höhe wenn ja ? Wie lange würde mir Elterngeld zustehen und was müsste ich dabei, in Hinblick auf die Geschäftsführung un alleinige Geschellschafterin, beachten. Danke für Ihre Antwort.
von Samy4000 am 11.01.2013, 16:02