Erhalte ich Lohnfortzahlung wg. Beschäftigungsverbots trotz längerer Krankheit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erhalte ich Lohnfortzahlung wg. Beschäftigungsverbots trotz längerer Krankheit?

Sehr geehrte Frau Bader, seit über 6 Monate, also seit Dezember 2014, bin ich als Flugbegleiterin wg. Knieproblemen krank geschrieben. Nun bin ich schwanger geworden und in der 8. Woche. Es ist in unserem Beruf so geregelt, daß ich sofort ab Kenntnisnahme einer Schwangerschaft nicht mehr fliegen darf. Bekomme ich denn nun von meinem Arbeitgeber wieder das Gehalt gezahlt und wie berechnet sich das? Normalerweise werden ja die letzten 3 Monate herangezogen und die habe ich Krankgengeld bezogen... Das Gehalt würde wesentlich mehr Geld für mich bedeuten, von dem Krankengeld kann ich alleine schon nicht leben. Ab einem halben Jahr Krankheit würde aber auch, wenn davon auszugehen ist, daß ich auf Dauer flugunfähig bin, die Fluguntauglichkeitsversicherung greifen und ich würde eine Einmalsumme daraus augezahlt bekommen. Allerdings könnte der Arbeitgeber mir dann kündigen. Das ginge dann aber nicht während der Schwangerschaft, oder? Ich weiß nicht, wie ich es nun angehen soll - weiter krank schreiben lassen? Und eben die Frage - zahlt der Arbeitgeber überhaupt das Gehalt wieder oder nur in Höhe des geringen Krankengeldes? Vielen Dank schonmal für Ihre Mühe und herzliche Grüße

von Meernixenengel am 25.07.2015, 22:24



Antwort auf: Erhalte ich Lohnfortzahlung wg. Beschäftigungsverbots trotz längerer Krankheit?

Hallo, 1. Die Krankschreibung geht dem BV vor. 2. Sie haben Kündigungsschutz Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2015



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