Danke für Ihre Antwort auf meine Frage vom 18.August. Nun habe ich für mich ganz neu erfahren, dass man nicht verpflichtet ist, die Einkünfte vom Kleingewerbe anzugeben, falls es - bezogen auf die EG-Berechnung- finanziell besser vorteilhafter ist, wenn die Einkünfte aus der Teilzeittätigkeit genommen werden. Stimmt das wirklich? Wenn man also im vorangegangenen Kalenderjahr vor der Geburt selbstständige Einkünfte von bespielsweise 3.000€ gehabt hätte, durch TZ-Arbeit der letzten 12 Monate vor der Geburt Netto-Einkünfte z.B. von 8.000€ hätte, würde es ja für die EG-Berechnung vorteilhafter sein, wenn man die selbstständigen Einkünfte nicht angibt. Ist das so korrekt?
von aurelie_77 am 22.08.2017, 17:05