Zu meiner gestrigen Frage, habe ich noch eine ergänzende Frage:
Wird die Elternzeit bei der Berechnung des neuen Elterngeldes beim 2. Kind berückdichtigt oder die Monate davor.
Ich dachte es gibt Punkte wie zb Beschäftigubgsverbit etc, da werden die Monate ausgeschlossen und die vorherigen genommen.
Zählt das auch für "Elternzeit" werden diese Monate nicht genommen, sondern die davor ?
von
MaDa
am 08.02.2014, 14:21
Antwort auf:
Ergänzung
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor Geburt. Wenn dabei Monate mit EG o MG sind, werden die rausgerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2014
Antwort auf:
Ergänzung
Nur wenn in dieser Zeit Mutterschaftsgeld oder EG BEZOGEN wurde. Eine Verlängerte Auszahlung ist KEIN Bezug. Der Bezug ist nur die einfache Zeit.
Die restliche Elternzeit zählt mit 0,-€ je Monat in der Berechnung dazu, es sei denn e.s wurde TZ in EZ gearbeitet, Zdann zählt natürlich der Lohn dieser Zeit.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 08.02.2014, 15:39
Antwort auf:
Ergänzung
Hab doch schon geschrieben, dass nur Elternzeit mit Elterngeldbezug ausgenommen wird. Heißt im Umkehrschluss, reine Elternzeit wird nicht ausgenommen also bei der Berechnung für das neue Elterngeld berücksichtigt.
Elternzeit ist kein BV und auch kein Mutterschutz.
Bist du "nur in Elternzeit" (also ohne Elterngeld und ohne Teilzeit in Elternzeit) dann zählen die Monate mit je Null Euro beim Elterngeld mit.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.02.2014, 08:17