Neue Arbeit, Aufhebungsvertrag, Stress mit Familienkasse

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neue Arbeit, Aufhebungsvertrag, Stress mit Familienkasse

Hallo Frau Bader, ich (26J.), bin bis zum 14.07.2016 in Elternzeit. Habe einen unbefristeten AV. Gehe nicht wieder zurück, da ich dort vor der EZ gemobbt worden bin. :( Habe evtl die Chance auf eine neue Vollzeitstelle. Diese beginnt nach "sofort". Sprich, nach Bekanntgabe des neuen AG's. Ich kann, bereits besprochen, einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Bei der Familienkasse wurde mir von zwei verschiedenen MA gesagt, dass es geht bzw. das es nicht geht..... :( Frage: kann ich bei der Familienkasse anrufen, sagen, dass ich ab z.b. 01.05.16 eine neue Arbeitstelle beginne und die noch ausstehenden Leistungen somit eingestellt werden können? Geht das ohne weiteres? Ich bin der Meinung, das es in Ordnung ist. Ein Sachbearbeiter sagt ja, einer nein...... Möchte argumentieren können, wenn es demnächst zu diesen Telefonat kommen sollte. Vielen Dank im Voraus. Mfg Mandy

von 16Mandy8 am 09.04.2016, 12:53



Antwort auf: Neue Arbeit, Aufhebungsvertrag, Stress mit Familienkasse

Hallo, ja, Sie können es mitteilen und das EG wird dann verrechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2016



Antwort auf: Neue Arbeit, Aufhebungsvertrag, Stress mit Familienkasse

Frage wäre, was hat die Familienkasse damit zu tun? Bekommst Du noch Elterngeld? Weil, wenn Du in Elternzeit bist, aber kein Elterngeld beziehst, dann ist die Familienkasse doch eh unerheblich. Die ist nur relevant solange wie Du Elterngeld bekommst. Der neue Arbeitgeber ist aber eben nicht verpflichtet die Elternzeit zu übernehmen. Falls da also welche verbleibt, weil Du zB die vollen 3 Jahre nicht ausgeschöpft hast, dann müsstest Du da eben das mit dem neu klären. Der neue AG ist nicht verpflichtet die beantragte Elternzeit vom jetzigen zu übernehmen.

Mitglied inaktiv - 09.04.2016, 14:21



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Fehlende Info dazu: Habe ein Jahr Elternzeit genommen und bekomme im April, Mai und Juni noch Elterngeld.

von 16Mandy8 am 09.04.2016, 20:41



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Du hast dann ja keinen Lohnausfall mehr und schränkst Deine Arbeitszeit nicht mehr ein wegen dem Kind. Dann fällt das Elterngeld weg. Kann Dein Partner die Monate übernehmen und die Elterngeldmonate? Wie ist das Kind denn betreut?

von Sternenschnuppe am 09.04.2016, 23:21



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Eine der Mindestvoraussetzungen für Elterngeld ist die, das man sich in Elternzeit befindet bzw nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet. Geht es darüber, ist man so oder so raus. Bleibt es unter den 30 Std, wird das Einkommen mit dem Elterngeld "verrechnet", man bekommt also nur einen Teil ausgezahlt. Ist aber auch so recht leicht nachzulesen. Willst Du das nicht, darfst Du erst ab dem 14.07.16 wieder einer Beschäftigung nachgehen. Kann der Kindsvater die Elternzeit übernehmen, dann würde der eben deine verbliebenen Monate nutzen und dafür daheim bleiben und Elterngeld beziehen. Sonst gehen die Monate einfach futsch, die könnt ihr auch nicht später nachholen. Alternativ, Du redest mit dem neuen AG das du zwar ab dem 1.05ten offiziell beginnst, Du dich aber bis zum 14.07.16 trotzdem in Elternzeit beginnst und dann erst wirklich mit der Arbeit anfängst. Frage wäre, warum sollte sich ein neuer AG darauf einlassen? Im Grunde genommen sind also beide Aussagen wo richtig. Frage wäre halt, wie Du jeweils gefragt hast, dem entsprechend sehen dann halt auch die Antworten aus.

Mitglied inaktiv - 10.04.2016, 08:56



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Dann bleibt der Mindestsatz auch erhalten. Vielleicht macht der neue AG das ja mit ?

von Sternenschnuppe am 10.04.2016, 10:20



Antwort auf: Neue Arbeit, Aufhebungsvertrag, Stress mit Familienkasse

Bitte nicht falsch verstehen, aber habe ich mein Anliegen nicht gut formuliert? Ich bin in Eternezit bis einschl. 14.07.16. Insgesamt habe ich 1 Jahr genommen. Da ich nicht zurück möchte, suche ich fleissig neue Arbeit. Es bietet sich demnach eine Stelle an, die sofort besetzt werden soll. Somit vergebe ich diese Möglichkeit, sollte ich absagen müssen, weil die Familienkasse meine noch ausstehenden Zahlungen nicht stopt bzw "storniert".... Ist es daher möglich die Elternzeit kurzfristig zu stoppen um eine NEUE Arbeit beginnen zu können? Ansonsten vergebe ich diese Chance!!!! :(

von 16Mandy8 am 10.04.2016, 12:00



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Also bei uns heißt das immer Elterngeldstelle, daher verwundert einige dass Du Familienkasse schreibst, die zahlt das Kindergeld. Natürlich kannst Du diese Stelle annehmen. Ist doch super, dass Du was gefunden hast ! Der Stelle von der Du Dein Elterngeld bekommst teilst Du mit, dass Du ab XYZ wieder Vollzeit arbeitest, Dein Elterngeld bitte stoppen möge, oder Dein Mann übernimmt die restlichen Monate. Wenn sie dann weiterhin auszahlen, dann legst Du es zur Seite und erinnerst sie daran. Irgendwann werden sie es schon wiederhaben wollen :-) Wichtig wäre, dass Dein AV erst an einem 15. startet, damit Du mit einem vollen Elterngeldmonat endest.

von Sternenschnuppe am 10.04.2016, 12:45



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BITTE entschuldigt meine Aussagen.... Ich meinte auch Elterngeldstelle !!!!!!!!!!!!! Ein großes SORRY !!!! :(

von 16Mandy8 am 10.04.2016, 12:53



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Alles gut, wussten ja eigentlich was Du meinen müsstest ;-)

von Sternenschnuppe am 10.04.2016, 17:30



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