Frage:
Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
Guten tag,
ich habe mal eine frage zum thema erbrecht...kurz zur information...
meine eltern haben sich vor jahren ein haus gebaut...vor ca drei jahren haben sie ein testament aufsetzen kassen wo drin steht das wenn einem von beiden was passiert ich einen teil erbe vom haus und wenn beiden was passieren sollte ich das haus überschrieben bekomme...nun zu meiner eigentlichen frage...man hofft es nicht das überhaupt mal was passiert aber hat der leibliche vater von meiner tochter (leben getrennt und waren nie verheiratet haben aber gemeinsames sorgerecht) anspruch auf das haus wenn mir igendwann mal was passieren sollte und unsere tochter noch nicht volljährig ist? ich bin zwar noch nicht so alt und meine eltern auch nicht aber manchmal kann so schnell was passieren und ich will mich vorher absichern...
denn das er das haus von meinen eltern bekommen könnte will ich verhindern...wenn würde ich nur wollen das es meiner tochter zusteht...lg und danke im voraus
von
JanineAlina
am 15.09.2012, 17:44
Antwort auf:
Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
Hallo,
hier geht es nur um Fragen zum Thema rund ums Baby.
Gerne kann ich Ihnen Ihre Frage entgeltlich unter meiner Email-Adresse beantworten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2012
Antwort auf:
Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
Nein, hat er nicht.
Er würde nur erben wenn die Tochter auch verstirbt nach Deinen Eltern und Dir und sie selbst noch keinen Mann oder Nachkommen hat.
von
Sternenschnuppe
am 15.09.2012, 19:51
Antwort auf:
Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
Er erbt das Haus nur, wenn Euer Kind auch verstirbt.
Aber als Sorgeberechtigter hat er "Zugriff" auf das Vermögen des Kindes, wenn Du tot bist. Das heißt, er kann im Namen des Kindes das Haus verkaufen oder beleihen. Grundsätzlich müßte er zwar nachweisen, daß der Verkauf wirklich im Sinne des Kindes ist - aber wo kein Kläger, da kein Richter, und ob ein Kind seinen einzigen verbleibenden Elternteil verklagen würde ist fraglich.
Meine Eltern haben deswegen testamentarisch einen Treuhänder für den Erbteil meiner Kinder benannt. Vor allem meine Mutter hat panische (und nicht ganz unbegründete) Angst, daß mein Ex die Kinder "ausnimmt". Er kann das ganz prima - also vor den Kindern herumjammern, daß er so arm dran ist. KindGroß hat ihm schon mal ihr Taschengeld gegeben vor lauter Mitleid. Daher wurde meine Schwester als Treuhänder eingesetzt und wird im Falle des Falles das Erbe meiner Kinder verwalten, bis KindKlein 25 ist - in der Hoffnung, daß die Kinder bis dahin immun gegen die Jammereien des Vaters geworden sind.
Das Testament wurde doch sicher mit einem Notar gemacht, oder? Vielleicht kann der Euch dazu noch beraten.
von
Strudelteigteilchen
am 15.09.2012, 20:40
Antwort auf:
Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
ja das testamemt wurde bei einer notarin gemacht mh am besten ich gehe mal mit meiner mutter hin zu der frau und lass mich darüber noch einmal beraten...
wäre es vieleicht sinnvoll diese vermögenssache aus dem sorgerecht zu bekommen (ich habe mal gehört das sowas geht)
aber ich lass mich auf alle fälle noch bei der notarin beraten...
von
JanineAlina
am 16.09.2012, 08:23
Antwort auf:
Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
Ähm, meines Wissens nach erbt er nicht einmal, wenn eure Tochter sterben würde, er ist ja nichts Blutsverwandt. Und nur die erben, evtl noch angeheiratet. Aber auhc das liegt nicht vor.
Würden Deine Eltern sterben, du sterben und deine Kinder, dann würde, in dem Falle das du keien Geschwister hast, die Eltern deiner Eltern erbberechtigt sein. Leben die auch nicht mehr, dann die Geschwister deiner Eltern und dann entsprechend deren Kinder und Kindeskinder.
Testament kann ich aber nur empfehlen, auch dir. Weil es sonst nämlich zu einer Erbengemeinschaft kommen kann, was oft dann irgendwann Streit oder gar Versteigerung des Hauses zur Folge hat.
Mitglied inaktiv - 16.09.2012, 11:53
Antwort auf:
Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
Schnall ich nicht.
Wenn meine Kinder sterben, ddann erben ja auch nicht meine Großeltern ?
von
Sternenschnuppe
am 16.09.2012, 12:28
Antwort auf:
Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
Hier geht es nicht um ein potentielles Erbrecht des Vaters, das nur für den Fall bestünde, dass erst die Grosseltern, dann die Fragestellerin und dann die Tochter ohne Nachkommen zu hinterlassen würden.
Hier geht es um die mittelbare Zugroffsmoeglichkeit über die gemeinsame Tochter bis zu deren Volljährigkeit als verbleibender Sorgeberechtigter. Das lässt sich nur durch Treuhand oder Testamentsvollstreckung verhindern.
von
Lina_100
am 16.09.2012, 15:51
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Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
Alles klar.
Bei einer Freundin wurde ein Treuhänder eingesetzt.
Vorsorgevollmacht beim Notar machen lassen.
Ihr Vater hatte keinen Zugriff.
von
Sternenschnuppe
am 16.09.2012, 17:46
Antwort auf:
Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter
So wurde uns das damals auch erklärt das wenn meine eltern sterben und ich dann würden als erstes die eltern oder die eltern von meiner mama das haus bekommen...wenn die nicht mehr leben würden dann die geschwister von meinen eltern...
von
JanineAlina
am 16.09.2012, 19:22