Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Hallo Frau Bader Darf eine Mutter das Kind beim Umgang mit dem Vater und seiner Familie orten übers Handy? Und somit ja auch Vater und Familie? Was kann der Vater dagegen tun? Handy ausmachen geht nicht, da es mit einem Passwort versehen ist und das Kind dieses nicht nennt.

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 09:13



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Hallo, sorry, dafür habe ich kein Verständnis - ich halte dies für einen Eingriff in das Persönlichkeitsrechts des Vaters. Warum lässt er das Handy vom Kind nicht einfach zu Hause? Im Zweifel würde ich das gerichtlich klären lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2014



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Und sie machen gern Ausflüge die dann enden indem sie das Kind nach Hause bringen. Handy also dabei. Ausschalten geht nicht, Kind darf das Passwort nicht nennen. Ich leite es weiter, danke

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 12:16



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Aber zum Ausschalten braucht man doch kein Passwort? Notfalls Batterie raus - dann ist es auch aus. Anschalten wird dann halt schwierig, aber da kann das Kind dann das PW selber eintippen, wenn Mutter und/oder Kind ein angeschaltetes Handy für erforderlich erachten. Sonst bleibt es eben aus, bis das Kind wieder bei der KM abgeliefert wurde.

von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 12:34



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Leite ich auch weiter, danke. Ist ein Smartphone, da geht das mit der Batterie nicht. Zumindest bei denen die ich kenne. Ausschalten ohne PIN ist eine gute Idee.

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 12:47



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Das Hauptproblem hier scheint doch, dass der Vater sich mit der Drohung erpressen lässt, dass das Kind gar nicht mehr zum Umgang darf wenn er das Ortungshandyspiel nicht mitspielt. Ganz ehrlich, wenn es so ein derartiges Problem für ihn und seine Familie ist, dass sie während ihrer Ausflüge geortet werden können, dann gibt es genug Motiviation die Art der Ausflüge zu ändern und nach dem Ausflug wieder nach Hause zu fahren und Tasche plus Handy vor dem Nachhausebringen des Kindes abzuholen. Ich denke, er "traut" sich nicht das Handy nicht mitzunehmen bzw. einfach durch das von STT vorgeschlagene Herausnehmen der Batterie auszuschalten. Dies ist doch der Fall wo demnächst wieder ein Gerichtstermin ansteht? Kann er denn nicht wenigstens bis dahin gute Miene zum bösen Spiel machen und den Sachverhalt in die Klage aufnehmen? Mir wäre es latte ob die Dame mich bis zum Gerichtstermin ortet.

von Pamo am 24.11.2014, 12:47



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Termin war. Richter sagt Zehnjährige haben heutzutage solche Handys. Das mit der Ortungsapp kam gar nicht durch. Ausflüge ändern habe ich auch vorgeschlagen. Anwalt war leider sehr sehr passiv, da steht nun ein Wechsel an.

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 12:50



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Gut, Termin war und der Antrag der KM auf Aussetzung des Umgangs mit dem Papa wurde abgelehnt. Richtig? Alles also im Sinne des Umgangsberechtigten. Was für Konsquenzen hätte es für die KM, wenn sie das Kind nicht herausgibt? Aus welchen Gründen auch immer (ob wegen erfolglosen Ortungsversuchen, wegen ausgeschaltetem Handy oder wegen einer Laune)? Steht darüber etwas im Urteil? Denn das Risiko würde ich jetzt eingehen, sonst wird der KV nie seine Ruhe habe und "normalen" Umgang pflegen können. Ich denke, der KV muss sich jetzt einfach mal trauen und von seiner ewigen Angst weg.

von Pamo am 24.11.2014, 12:57



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Ich würde mich auch unwohl fühlen, wenn jmd. mich orten kann - es sei denn, es ist einvernehmlich. Das hat was von "bigbrother is watching you"...ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht dem zustimmt.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2014



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Hmm, wir haben alle drei herausnehmbare Akkus in unseren Smartphones. Bei dem von mir (Nokia) und dem kleinen Kind (Huawei) muß man den Akku rausfriemeln, um die SIM-Karte einzulegen. Beim großen Kind (Samsung) weiß ich das gar nicht so genau - ich glaube aber, daß es da auch so ist. (Übrigens auch noch eine Idee: Sim-Karte rausnehmen.) Die Frage ist aber im Grunde: Was befürchtet der KV (und erhofft die KM), durch diese Ortungen? Fährt die KM dann dem KV und dem Kind hinterher? DAS fände ich doof - und hätte für mich sicher die Konsequenz, daß ich das Handy ausschalte (oder so). Oder meint die KM, durch die Ortung gerichtsfeste "Untaten" des KV aufzudecken? Dann würde ich sie orten lassen, wie sie will. Wirkliche "Untaten" wird es ja wohl nicht geben - und wenn die KM ein Gericht einschaltet, weil sie qua Ortung rausgefunden hat, daß der KV mit dem Kind im Schwimmbad war und sie das doof findet, dann macht sie vor allem sich selber lächerlich - was ihm in die Hände spielt. Letztendlich wird ja auch das Kind abends erzählen, wo es tagsüber mit Papa war. Insofern kontrolliert die KM damit in erster Linie das Kind - und wenn das Kind irgendwann zu Hause den Kopf gewaschen bekommt, weil es vergessen hat zu erwähnen, daß es mit dem KV nach dem Schwimmbad noch in der Eisdiele war, dann steigt die Motivation des Kindes, das Handy selber auszuschalten - und die Mama doof zu finden *zwinker*. Aber gut, diese Überlegungen sind vielleicht zu "weit weg". Ich kann verstehen, daß man die Ortung unangenehm findet und abschalten möchte - auch wenn sich die KM mittelfristig nur selber Ärger damit bereitet. Bleibt also: Akku/SIM-Karte rausnehmen oder abschalten. Oder - noch eine Idee: Handy direkt nach der Abholung im Briefkasten der KM versenken - dann denkt sie die ganze Zeit, der KV steht vor der Tür *lach*. Ich hätte evtl. die Befürchtung, daß das Kind den Ärger abbekommt. Mein großes Kind hätte bis vor ein paar Jahren selber dafür gesorgt, daß das Handy brav angeschaltet und am Kind ist - aus reiner Angst vor den Konsequenzen, auch denen für den anderen Elternteil. Wenn das Kind das PW nicht sagt, ist es vielleicht ähnlich gestrickt.

von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 13:44



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Sicher würde dem kein Gericht zustimmen. Aber Sie wissen ja sicher auch wie solche Gerichtstermine oft laufen und dass so einem Thema gar kein Raum gegeben wird, wenn man dafür nicht eine eigene Klage aufmacht, so nach dem Motto: "Die Beteiligten einigen sich über eine sinnvolle Nutzung des Handy mit Ortungsfunktion." Das hilft oft nicht weiter.

von Pamo am 24.11.2014, 13:57



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Die Mutter ist schon öfter beim Umgang aufgetaucht. Kann ihr ja keiner verbieten spazieren zu gehen war dies Aussage des Richters damals. Sie besuchen gern Freunde und Familie und möchten nicht dass sie auch da auftaucht. Die neue Frau des KV, die aucb sehr sehr übel verleumdet wird kann auch einfach nicht mehr. Sich nun noch orten zu lassen nur damit Frieden ist ( den es auch dann nicht gibt ) verweigert sie komplett. Sicherlich erzählt das Kind danach was sie unternommen haben, es wird regelrecht verhört danach, was die eigene Familie der Mutter auch dem Jugendamt gemeldet hat und findet sie kein Haar in der Suppe, dann denkt sie sich eines aus. Ich weiß nicht welche Marke das Handy hat, leite das mit der Batterie aber weiter. Vielleicht geht das ja. Prepaidhandy mit Nummer der Mutter hatte er dem Kind gekauft. Aber sie besteht auf die Ortung. Sie hat ja das alleinige Sorgerecht sagt sie.

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 15:26



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Okay, wenn sie dann auf der Matte steht, dann wäre bei mir auch schnell Schluß mit lustig und ich würde einen Weg suchen, das Handy "unschädlich" zu machen. Ich dachte halt, daß die KM evtl. "nur" Daten sammeln will - sowas soll es ja auch geben. Viel Glück bei der Suche eines Aus-Schalters. Ich habe gerade bei meinem Handy geschaut: Zum Ausschalten muß man es tatsächlich entsperren, aber es gibt einen Reset (das ist meistens so ein kleines Löchlein, in das man mit einer Büroklammer reinpieksen muß) und man kann den Akku mit oder ohne Sim-Karte entfernen. Mein Android-Tablet kann man auch ausschalten, ohne es zu entsperren, dafür kann man den Akku nicht rausnehmen, wohl aber die Sim-Karte. Und einen Büroklammer-Reset hat es auch. Irgendeinen Weg gibt es sicher. Sonst bleibt der Briefkasten.

von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 15:52



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Dann sollte beim Smartphone eine Ortung nicht möglich sein :-)

von Andrea6 am 24.11.2014, 16:19



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Handy direkt in den Briefkasten werfen finde ich am sinnigsten. Ansonsten, wenn die Mutter immer wieder auftaucht, würde ich mal drüber nachdenken eine einsweilige Verfügung oder im härtesten Falle gar Anzeige wegen Storking in Betracht zu ziehen. Sorgerecht hin oder her. Ich denke es ist auch gesetzlich nicht einwandfrei, wenn die Mutter ihr Kind ständig orten läßt. Zudem würde ich mal "anhorchen", ob das Kind das Handy IMMER dabei haben muß, oder nur dann wenn es beim Papa ist. Letzteres würde ich nämlich dann eher als "Ortung" des Papay einorden. Udn das dürfte gesetzlich wohl eher nicht OK sein. IMO muß der jenige nämlich explisit zustimmen für einen solchen Dienst.

Mitglied inaktiv - 24.11.2014, 16:40



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Flugmodus scheidet aus weil der Vater nicht ans Handy kommt. Beziehungsweise das Kind das Passwort nicht herausgeben darf. Es hat ja Order es an zu lassen und sich mehrmals über Tag zu melden. Die Mutter hat Angst dass rauskommt dass das Kind gar nicht bei ihr lebt, daher muss Kind permanent an Sprechverbote erinnert werden. Das Handy wurde extra für den Umgang angeschafft.

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 17:29



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

wo lebt es denn dann?? ich würde an stelle des vaters in die offensive gehen!

von mama.frosch am 24.11.2014, 17:47



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Verstehe ich jetzt auch nicht. Wenn es nicht bei der Mutter lebt, wo den dann? Und wenn extra wegen Umgang, dann würde ich da ganz klar gegen vorgehen. Das dürfte einer Überwachung des Vaters gleichkommen, nicht des Kindes, und damit Verletzung seiner Rechte. Wäre jedenfalls meine laienhafte Einschätzung.

Mitglied inaktiv - 24.11.2014, 17:50



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Quer Beet durch Freundes und Bekanntenkreis wird er untergebracht. Sie muss so viel arbeiten. Denken die und Kind. In Wirklichkeit hat sie noch nie gearbeitet, kassiert aber für das Kind alle Gelder. Ihre Rolle gleicht eher der großen Schwester. Wer nicht parriert darf das Kind nicht mehr sehen über Monate. Würde das auffliegen wären Kind und Kohle weg. Also wird manipuliert, erpresst und unter Druck gesetzt. Kind ohne ihren Einfluss beim Vater geht daher gar nicht für sie. Leider kann der Vater in den kurzen Umgängen nicht das Vertrauen aufbauen beim Kind dass es sich öffnet. Er kennt es ja nur so.

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 18:49



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

ich kann nicht nachvolllziehen, wieso der vater da nicht agiert!

von mama.frosch am 24.11.2014, 21:47



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

P.N. Er versucht alles.

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 21:59



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

na dann geduld und spucke und viel erfolg. hat er einen anwalt?

von mama.frosch am 24.11.2014, 22:07



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Soll er doch den Spiel mal umdrehen und einen Detektiv einschalten. Damit dürfte er beweistechnisch beim nächsten gerichtstermin bessere Karten haben.

Mitglied inaktiv - 24.11.2014, 22:17



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Er hat alle Infos aus ihrer eigenen Familie und kann es nachweisen. Detektiv kostet um die 4000€ , das können sie sich nicht leisten.

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 22:38



Antwort auf: Für eine Freundin: Kind beim Umgang orten ?

Dankeschön, leite ich gleich weiter. Der nächste Umgang wird nun wieder ausfallen. Kind hat dem Richter zwar klar gesagt es will zum Vater, eben tageweise, aber die Mutter verweigert bis der neue Beschluss da ist. Die eigene Schwester hat eine Ronbandaufnahme gesagt wo sie zum Kind sagt der Vater wolle es ersteinmal nicht sehen weil er sauer ist dass das Kind ihn vor Gericht verpetzt hat. Der Junge antwortete dass er doch nur das gesagt hat was sie wollte. Mehr war nicht zu hören. Aber aucb diese Aufnahme wird keinen interessieren,weil heimlich aufgenommen. Ganz ehrlich, und dann wundert man sicb warum einige Elternteile irgendwann aufgeben :-(

von Sternenschnuppe am 25.11.2014, 17:33



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