Sehr geehrte Frau Bader,
wie verhält es sich mit der Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot?
Ich habe gelesen, der Durchschnitt der letzten 3 Monate.. Nun war im Juni mein Kind 4 Wochen krank. Für diese Zeit habe ich Krankengeld erhalten (allerdings erfolgte die Verrechnung erst im August). Wird das Krankengeld als zur Berechnung mit herangezogen? Bekomme ich nun weniger als mein übliches Gehalt?
Danke im voraus für Ihre Antwort!
Viele Grüße
Susl
von
Susl
am 12.09.2011, 13:32
Antwort auf:
Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
haben Sie im BV und das Krankengeld erhalten?
Bei welcher berechnung wird es berückcihtigt? MG?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2011
Antwort auf:
Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Tut mir leid, ich kann mit ihrer Gegenfrage nichts anfangen. BV - Beschäftigungsverbot ist klar, aber MG????
Das Beschäftigungsverbot habe ich diese Woche erst erhalten, davor war ich arbeiten. Das Krankengeld habe ich für Monat Juni bezogen, wo Kind über 4 Wochen krank war.
Theoretisch dürfte sich am Gehalt nichts ändern oder?
von
Susl
am 13.09.2011, 15:51