Guten Morgen Frau Bader, wir planen ein zweites Kind. Nun besteht ja nunmal die "Gefahr", dass man ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt. Ich weiß, dass die Entgeltfortzahlung von dem Gehalt der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft abhängig ist, oder bei späterem Eintritt in das Arbeitsverhältnis der entsprechend kürzere Zeitraum. Wie wäre es aber in meinem Fall? Ich bin derzeit noch in Elternzeit und würde ab Januar in Teilzeit wieder arbeiten gehen und ab März in Vollzeit, da dann zwei Jahre Elternzeit rum sind. Wenn ich jetzt im Dezember schwanger werden würde, wie berechnet sich dann die Entgeltfortzahlung, wenn ich z.b. ab April ein Beschäftigungsverbot bekommen würde.?Oder sogar schon ab Februar? Da wären ja Monate ohne Einkommen und Monate nur mit Teilzeiteinkommen. Für unsere Planung ist das wichtig zu wissen, ansonsten müssen wir eine Schwangerschaft um ein paar Monate verschieben, was sehr schade wäre. Freundliche Grüße Jasmin
von LunaLou@ am 04.12.2015, 08:47