Hallo, ich habe mit z.B. dem 01.10. ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Zum 01.07. und 01.08. war ich noch Vollzeit berufstätig. Seit dem 01.09. arbeite ich beim gleichen AG in Teilzeit.
Wir sich das Entgelt für das BV aus 2 Monaten Voll- und einem Monat Teilzeit berechnen oder darf der AG das ab 01.09. neu definierte niedrigere Gehalt zugrunde legen?
Die Teilzeit hat keinen Ursache aus dem BV. Sie war freiwillig gewählt.
Dankeschön
von
Olanda123
am 04.09.2016, 19:48
Antwort auf:
Entgelt Beschäftigungsverbot bei Arbeitszeitmodell-Wechsel
Hallo,
Sie bekommen weiter den TZ-Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2016
Antwort auf:
Entgelt Beschäftigungsverbot bei Arbeitszeitmodell-Wechsel
Ohne weitere Erläuterungen für die Gründe warum in Teilzeit gewechselt wurde, gehe ich davon aus, dass der AG jetzt das Teilzeitgehalt weiterzahlen muss. Eben das Gehalt was du auch dann verdienen würdest, wenn du kein Beschäftigungsverbot hättest.
Mitglied inaktiv - 04.09.2016, 20:21
Antwort auf:
Entgelt Beschäftigungsverbot bei Arbeitszeitmodell-Wechsel
Du würdest das Teilzeitentgelt erhalten, da du dieses auch bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest.
von
chrissicat
am 04.09.2016, 21:07