Entgelt Beschäftigungsverbot bei Arbeitszeitmodell-Wechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Entgelt Beschäftigungsverbot bei Arbeitszeitmodell-Wechsel

Hallo, ich habe mit z.B. dem 01.10. ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zum 01.07. und 01.08. war ich noch Vollzeit berufstätig. Seit dem 01.09. arbeite ich beim gleichen AG in Teilzeit. Wir sich das Entgelt für das BV aus 2 Monaten Voll- und einem Monat Teilzeit berechnen oder darf der AG das ab 01.09. neu definierte niedrigere Gehalt zugrunde legen? Die Teilzeit hat keinen Ursache aus dem BV. Sie war freiwillig gewählt. Dankeschön

von Olanda123 am 04.09.2016, 19:48



Antwort auf: Entgelt Beschäftigungsverbot bei Arbeitszeitmodell-Wechsel

Hallo, Sie bekommen weiter den TZ-Lohn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2016



Antwort auf: Entgelt Beschäftigungsverbot bei Arbeitszeitmodell-Wechsel

Ohne weitere Erläuterungen für die Gründe warum in Teilzeit gewechselt wurde, gehe ich davon aus, dass der AG jetzt das Teilzeitgehalt weiterzahlen muss. Eben das Gehalt was du auch dann verdienen würdest, wenn du kein Beschäftigungsverbot hättest.

Mitglied inaktiv - 04.09.2016, 20:21



Antwort auf: Entgelt Beschäftigungsverbot bei Arbeitszeitmodell-Wechsel

Du würdest das Teilzeitentgelt erhalten, da du dieses auch bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest.

von chrissicat am 04.09.2016, 21:07



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