Hallo, mein Situation ist Folgende: Ich bin zum zweiten Mal schwanger und habe grundsätzlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 100%. Im Rahmen der Elternzeit habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag mit 40% gemacht. Dieser endet jetzt am 9.3.17 normalerweise würde dann mein Altvertrag mit 100% wieder in Kraft treten. Jetzt bin ich schwanger und werde sobald ich das auf der Arbeit bekannt gebe ein Beschäftigungsverbot bekommen. Meine Frage ist jetzt ob ich dann ab März ab Ende des Teilzeitvertrages im Beschäftigungsverbot das Gehalt für die 100% ige Beschäftigung bekomme. Oder zählt der Beschäftigungsumfang zu Beginn des Verbotes? Danke im Voraus
von LiNo86 am 14.01.2017, 18:13