Sehr geehrte Frau Bader,
was kann einem Arbeitnehmer rechtlich passieren, wenn er sich nach einer regulären Arbeitszeit vom Arbeitsplatz entfernt weil er sein Kind abholen muss bsp. vom Kindergarten etc.?
Trotz hohem Arbeitsaufkommen und diverse Tätigkeiten sollten noch erledigt werden.
Ebenso sich entfernt einer Notfallsituation.
Vorgesetzter wurde in beiden fällen in Kenntnis gesetzt das man Feierabend machen muss.
Als Elternteil hat man ja auch die Fürsorgepflicht etc. gegenüber seinem Kind.
Kann ein Arbeitgeber in beiden Fällen dagegen vorgehen?
Bedanke mich für Ihre Antwort!
von
Johnny
am 10.11.2015, 22:39
Antwort auf:
Entfernen vom Arbeitsplatz
Hallo,
wenn es ein Notfall ist, der dazu führt, dass länger gearbeitet werden muss, kann der Arbeitgeber das anordnen. Wenn zum Beispiel irgendetwas unvorhergesehen es auf der Arbeit passiert.
Dann kann man sich nicht einfach eigenmächtig entfernen, sondern muss das mit dem Arbeitgeber absprechen. Der Arbeitsgeber hat dann, auch den Kindern gegenüber sozusagen, eine Fürsorgepflicht muss abwägen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Entfernen vom Arbeitsplatz
Das ist etwas unkonkret.
Zitat:
"Ebenso sich entfernt einer Notfallsituation."
Notfallsituation am Arbeitsplatz oder beim Kind?
Mitglied inaktiv - 10.11.2015, 22:56