Frage: Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ursprünglich habe ich nach der Geburt meines Kindes zwei Jahre Elternzeit beantragt, dann jedoch um ein weiteres Jahr verlängert. Die Elternzeit geht bis zum 28.08.2017. Mein Arbeitgeber hatte mir im Juni die Verlängerung der Elternzeit schriftlich bestätigt. Der letzte Satz des Anschreibens lautet:" Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Elternzeit - spätestens bis zum 31.01.2017 - mit uns in Verbindung." Meine Fragen hierzu wären folgende: (1) Bin ich wirklich schon so frühzeitig verpflichtet mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen? Was sagt der Gesetzgeber dazu? (2) Bis wann muss ich mich spätestens verbindlich gegenüber meinem Arbeitgeber äußern, ob ich ganztags oder halbtags arbeiten möchte? Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus. MfG

von suf1412 am 27.11.2016, 19:55



Antwort auf: Ende der Elternzeit

Hallo, gesetzliche Frist ist 7 Wochen. Aber um so länger der Ag Möglichkeit zur Planung hat, um so höher die Chancen, dass er Ihre Wünsche umsetzen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2016



Antwort auf: Ende der Elternzeit

Hallo, das Gesetz sagt zum "Zurückmelden" nichts. Wenn der Arbeitgeber diesbezüglich eine Frist vorgibt, würde ich sie dringend einhalten. Der Arbeitgeber möchte ja auch Planungssicherheit haben - und das ist nicht zu beanstanden. Gleichzeitig würde ich mitteilen, in welchem Umfang Du arbeiten möchtest. Je knapper man damit wartet, desto schwieriger wird es für den Betrieb, ggf. eine Halbtagsstelle zur Verfügung zu stellen. Bei erst kurzfristigem Wunsch könnte dann die Arbeitszeitreduzierung vom Arbeitgeber zur Recht aus zwingenden betrieblichen Gründen verweigert werden.

Mitglied inaktiv - 27.11.2016, 20:09



Antwort auf: Ende der Elternzeit

bei uns im amt ist auch ein halbes jahr vorher wiedervorlage. das heißt wenn die damen sich nicht melden, melde ich mich. es muss geplant werden, auch für dich selber. wenn du vier wochen vorher erst sagtst, wie du arbeiten möchtest, könnte es zu deinem nachteil und zum verständnis des AG sein, dass er deine wünsche auf grund der kurzfristigkeit nicht einhalten kann. wenn du ein halbes jahr vorher angibst, wie du arbeiten möchtest, hat der AG mehr zeit. das kann für dich förderlich sein. und aus wirtschaftlichen gründen auch. das verhältnis sollte doch top sein. daher finde ich das halbe jahr vorher völlig ok

von mellomania am 27.11.2016, 21:17



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