Ende der Elternzeit - Wiedereinstieg ins Berufsleben

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende der Elternzeit - Wiedereinstieg ins Berufsleben

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet in 9 Monaten. Danach möchte ich wieder arbeiten. Habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Nun weiß ich, dass mein Arbeitgeber mind. 50% Beschäftigung erwartet. Mir ist es aber leider nicht möglich, mehr als 30% zu arbeiten, da sonst die Kinderbetreuung nicht ausreichend gesichert wäre. Einen Anspruch auf eine 30% Stelle habe ich sicherlich nicht. Möchte es aber dennoch schirftlich beantragen. Können Sie mir sagen, auf was ich in meinem Schreiben unbedingt achten muss? Herzlichen Dank. Gruß Seppel

von seppel am 14.04.2012, 06:55



Antwort auf: Ende der Elternzeit - Wiedereinstieg ins Berufsleben

Hallo, um so präziser man das Schreiben formuliert, umso besser. Das bedeutet, dass Sie Ihre Wünsche möglichst genau mitteilen sollten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2012



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