Hallo Frau Bader,
kann mir der Arbeitgeber 2 Monate vor Ende der Elternzeit zum Ende der Elternzeit kündigen, oder kann er erst nach Ende der Elternzeit unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen?
Danke.
Gruss Sammy
von
Sammy13
am 05.08.2012, 21:43
Antwort auf:
Ende der Elternzeit - Kündigung
Hallo,
erst am ersten Arbeitstag unter Beachtung des KSchG
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2012
Antwort auf:
Ende der Elternzeit - Kündigung
hallo
er kann dir am ersten arbeitstag zu den normalen fristen kündigen,vorher nicht.
von
CKEL0410
am 05.08.2012, 21:52